26/11/2024
INPS, ab September neue reduzierte Strafen
Im Falle einer spontanen Mitteilung der Schuldsituation vor einer Anfechtung oder Aufforderung durch die Steuerbehörden innerhalb von zwölf Monaten nach der für die Zahlung der Beiträge oder Prämien festgesetzten Frist, werden die zivilrechtlichen Strafen für die Hinterziehung auf eine Unterlassung reduziert, die zum Zinssatz von 9,15 % pro Jahr (Zinssatz von 3,65 % erhöht um 5,5 Punkte) berechnet wird, wenn die Zahlung in einer einzigen Rate innerhalb von dreißig Tagen nach der Mitteilung erfolgt.
Erfolgt die Zahlung als Pauschalbetrag innerhalb der längeren Frist von neunzig Tagen nach der Spontanmeldung, beträgt die Höhe der fälligen zivilrechtlichen Sanktionen 11,15 % pro Jahr (Zinssatz von 3,65 % plus 7,5 Punkte).