18/03/2025
INPS-Sonderverwaltung, Beitragssätze 2025
Für Mitarbeiter und gleichgestellte Personen gelten folgende Beiträge:
- 35,03% für Personen, welche nicht in anderen obligatorischen Rentenkassen eingeschrieben sind und für welche der Zusatzbeitrag DIS-COLL gilt;
- 33,72% für Personen, welche nicht in anderen obligatorischen Rentenkassen eingeschrieben sind und für welche der Zusatzbeitrag DIS-COLL nicht gilt;
- 24,00% für Personen mit einer Rente oder einer anderen obligatorischen Rentenkasse.