11/12/2024

Mehrwertsteuer-Vorauszahlung fällig

Die Frist für die Einzahlung der Mehrwertsteuer-Vorauszahlung endet am 27. Dezember. Die Vorauszahlung ist nicht erforderlich, wenn sie weniger als 103,29 Euro beträgt. Sie muss über das elektronische Zahlungsformular F24 unter Angabe der folgenden Steuerkodexe geleistet werden:
  • 6013 für Steuerpflichtige, die die Mehrwertsteuer monatlich abrechnen;
  • 6035 für Steuerpflichtige, die die Mehrwertsteuer vierteljährlich abrechnen.

Die Vorauszahlung kann je nach Vorteilhaftigkeit anhand einer der drei folgenden Berechnungsmethoden ermittelt werden:
  • Historische Methode: basierend auf die MwSt. Abrechnung des 4. Trimesters des Vorjahres;
  • Vorrausschauende Methode: Basierend auf einer Schätzung der bis zum 31. Dezember erwartenden Operationen;
  • Analytische Methode: Basierend auf der Grundlage der bis zum 20. Dezember tatsächlich getätigten Transaktionen gemäß einer spezifischen Abrechnung.
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Buchhaltung und Steuerberatung
Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater, Stabstelle
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

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