Am 18. November ist die Erweiterung der Höchstgrenze der Fringe Benefits für Arbeitnehmer von 600 auf 3.000 Euro in Kraft getreten. Die Maßnahme wird vom Dekret „Aiuti quater“ vorgesehen und zielt insbesondere darauf ab, die Kosten für Wasser, Strom und Gas zu unterstützen. Rückerstattungen oder Beiträge, die vom Arbeitgeber für diese Rechnungen ausgezahlt werden, sind von den Ipref-Steuern befreit. Der neue Schwellenwert gilt auch für Sachleistungen in Form von verkauften Waren und erbrachten Dienstleistungen.
Für die Sachleistungen für Mitarbeiter und Tankgutscheine verweisen wir auch auf die hds-Gutscheine „monni card“ und „monni fuel“.
Durch das Gesetz Nr. 143/2024 wird das sogenannte “Decreto Omnibus” (Gesetzesdekret 113/2024) umgesetzt und für das Jahr 2024 eine einmalige Weihnachtszulage in Höhe von 100 Euro netto eingeführt. Diese Zulage, bekannt als “Bonus Natale”, wird ...
Im Anschluss an die kürzlich erfolgte Unterzeichnung des neuen Kollektivvertrags im Handel und in den Dienstleistungen, veröffentlichen wir die aktualisierten Lohntabellen. Die Neuerungen treten ab 1. April 2024 in Kraft. Sie spiegeln die aktuellen ...