24/01/2022

Fringe Benefits: Wert ab 2022 nicht mehr verdoppelt

Der Betrag für die Steuer- und Beitragsbefreiung von Sachentlohnungen an Mitarbeitern („fringe benefits“) wird nicht mehr wie in den vergangenen zwei Jahren aufgrund des Corona-Notfalls auf 516,46 Euro verdoppelt. Für das Steuerjahr 2022 liegt die Höchstgrenze wieder bei 258,23 Euro.

Fringe Benefits sind Sachleistungen in Form von Gütern und Dienstleistungen, die das Unternehmen den Mitarbeitern als Bonus und Treueanreiz zur Verfügung stellen kann. Dies sind beispielsweise Firmenwagen, Mobiltelefone und Gutscheine, darunter auch die monni- oder Benzin-Gutscheine.
 
 
 
 
 
 
 
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Lydia Salamon

Lohnbuchhaltung und Arbeitsrecht
Arbeitsrechtberaterin und Bereichsleiterin
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 320
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