Unternehmen, die gefährliche Sonderabfälle erzeugen, sind verpflichtet, die MUD-Erklärung innerhalb 21. Mai 2022 einzureichen. Von der Pflicht betroffen sind Betriebe, die Abfälle professionell verwerten oder beseitigen und sie gewerbsmäßig sammeln und befördern. Ebenso vorgesehen ist sie für Händler und Vermittler von Abfällen, Unternehmen und Körperschaften, die gefährliche Abfälle erzeugen.
Die hds Servicegenossenschaft unterstützt Unternehmen beim Ausfüllen und Versenden der MUD-Erklärung.
Der hds unterstützt Unternehmen mit praxisnahen Schulungen rund um die Arbeitssicherheit. Im August finden wieder mehrere Pflichtkurse für Arbeitgeber und Vorgesetzte statt. Die Kurse vermitteln das notwendige Wissen, um gesetzliche Vorgaben zu ...
Die Handelskammer Bozenorganisiert ein Webinar zu den neuen europäischen Bestimmungen gegen Greenwashing. Im Mittelpunkt stehen die wichtigsten Anforderungen der EU-Richtlinie 2024/825 sowie die Regeln für eine ...
Ab dem 12. August 2026 tritt die EU Verordnung 2025/40 vollständig in Kraft. Sie führt ein einheitliches und transparenteres System für die Umweltkennzeichnung von Verpackungen in der gesamten Europäischen Union ein. Ziel ist es, eine korrekte ...
Mit der Umwandlung des Gesetzesdekretes zu den Inhalten und den Details der Arbeitssicherheitskursen in ein Gesetz, wurde eine spezifische Ausnahme von den allgemeinen Vorschriften zur Ausbildung im Bereich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz ...