11/04/2022

Maßnahmen zur Eindämmung der Energiekosten

Mit dem Gesetzesdekret "Energie" wurde eine Reihe von Begünstigungen eingeführt, um die Kosten für Strom und Erdgas zu senken. Das Dekret sieht insbesondere Folgendes vor:

  • Unternehmen mit hohem Stromverbrauch erhalten ein Steuerguthaben in Höhe von 20% der Ausgaben für den im zweiten Trimester 2022 gekauften und tatsächlich verbrauchten Strom. Anspruch auf dieses Steuerguthaben haben alle Unternehmen, deren Kosten pro kWh Strom berechnet auf den Durchschnitt des ersten Trimesters 2022 (abzüglich Steuern und Subventionen), im Vergleich zum gleichen Zeitraum 2019 um mehr als 30 % gestiegen sind. Dabei werden auch etwaige vom Unternehmen abgeschlossene langfristige Lieferverträge berücksichtigt;
  • Unternehmen mit hohem Erdgasverbrauch erhalten ein Steuerguthaben in Höhe von 15% der Ausgaben für das im zweiten Trimester 2022 gekaufte Erdgas, welches nicht für thermoelektrische Zwecke verbraucht wird. Anspruch auf dieses Steuerguthaben haben alle Unternehmen, deren Kosten für das Erdgas berechnet auf den Durchschnitt des ersten Trimesters 2022, im Vergleich zu den vom GME (Gestore die mercati energetici) veröffentlichen Referenzpreisen des MI-GAS Marktes im gleichen Zeitraum 2019 um mehr als 30% gestiegen sind.
  • eine Erhöhung des Pauschalabzuges (deduzione forfettaria) für LKW-Fahrer (autotrasportatori) für das Jahr 2022;
  • ein Steuerguthaben zugunsten von Logistik-/Transportunternehmen, die Euro VI/D-Fahrzeuge der neuesten Generation mit sehr geringen Schadstoffemissionen einsetzen (Steuerguthaben in Höhe von 15% der im Jahr 2022 getätigten Ausgaben für den Kauf und den Verbrauch der AdBlue-Komponente) oder die besonders nachhaltige Fahrzeuge mit alternativer Betankung von Flüssigerdgas (Metan) einsetzen (Steuerguthaben in Höhe von 20% der im Jahr 2022 getätigten Ausgaben für den Kauf von Flüssigerdgas, die durch die entsprechenden Einkaufsrechnungen nachgewiesen werden).
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Dott. Andrea Pircher

Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
Stabstelle Buchhaltung und Steuerberatung
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

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