24/01/2023

Nahversorgung wird in Südtirol weiter gefördert und ausgebaut

hds: „Unseren Lebensraum und unsere Orte beleben!“

Der Präsident des Wirtschaftsverbandes hds, Philipp Moser.
Die Förderung für die Aufrechterhaltung des einzigen bzw. Eröffnung des ersten Nahversorgers wird auch heuer weitergeführt. Das hat die Landesregierung in ihrer jüngsten Sitzung beschlossen. Zudem wurde die Beitragssumme für die Aufrechterhaltung erhöht. „Die Bestätigung dieser besonderen Maßnahme ist ein starkes Signal von Seiten der Landespolitik, die es verstanden hat, welche gesellschaftliche und soziale Rolle der Einzelhandel gerade in peripheren Gegenden spielt“, zeigt sich der Präsident des Wirtschaftsverbandes Philipp Moser, erfreut. „Die Nahversorgung garantiert nicht nur Arbeitsplätze vor Ort, sondern fungiert als Treffpunkt für die Bevölkerung, bindet die Kaufkraft im Ort und trägt somit insgesamt zur Lebensqualität bei“.

„Im abgelaufenen Jahr 2022 waren es landesweit 74 Betriebe, die für einen Gesamtbetrag von rund 800.000 Euro für die Aufrechterhaltung eines Nahversorgungsdienstes gefördert wurden”, weist hds-Präsident Moser hin.

„Ein klares Zeichen, dass diese direkte Unterstützung gefragt und notwendig ist, um die Lebendigkeit unserer Orte und des ländlichen Raums zu stärken. Gemeinsam mit anderen ortsgebundenen Tätigkeiten wie Gastronomie und Dienstleistungen sorgt der Handel für attraktive Dörfer sei es für die lokale Bevölkerung als auch für die Gäste”, so Moser abschließend.

Die Details
Die Beitragshöhe für die Aufrechterhaltung bestehender Nahversorgungsbetriebe wird von derzeit maximal 9000 Euro auf bis zu 11.000 Euro angehoben. Werden Zusatzdienste angeboten, so kann dieser Beitrag um weitere 1000 Euro angehoben werden und steigt von derzeit bis zu 10.000 Euro auf bis zu 12.000 Euro. Solche Zusatzdienste können der Verkauf von Tageszeitungen und Zeitschriften, ein Lieferservice frei Haus von Einkäufen, der Verkauf von Monopolwaren, die Ausstattung als multimedialer Standort mit Internetverbindung und Fotokopierdienst sowie Postdienste sein. Auch der Verkauf von Südtiroler Lebensmittelprodukten zählt als solcher Zusatzdienst.

Die Voraussetzungen
Um die Landesförderung können sich Handelsbetriebe bewerben, die Detailhandel in ländlichen Gebieten beziehungsweise Ortschaften mit mindestens 150 Einwohnenden betreiben, einen durchschnittlichen Mehrwertsteuerumsatz von maximal 450.000 Euro im Jahr erzielen und eine große Auswahl an frischen und konservierten Lebensmitteln und Gütern des täglichen Bedarfs garantieren.

 Um Sondermaßnahmen für Nahversorgungsbetriebe für das Jahr 2023 kann ab Februar über die Plattform „myCivis“ angesucht werden.
 
 
 
 
 
 
 
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