17/10/2022

Pauschalsysteme (Forfettari): ab Oktober elektronische Rechnungen innerhalb 12 Tagen

Ab dem 1. Oktober müssen alle Steuerpflichtigen im Pauschalsystem (Forfettari/Minimi), welche seit Juli 2022 zur elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet sind, die gesetzlich vorgesehene Frist von 12 Tagen für die Ausstellung der elektronischen Rechnungen einhalten: Die bisher geltende Ausnahmeregelung, welche einen verlängerten Zeitraum für die straffreie Ausstellung von elektronischen Rechnungen vorsah, endet mit 30. September.

Die Ausnahmeregelung sah folgendes vor:
  • für die im Juli durchgeführten Arbeiten war die Frist für die Ausstellung der elektronischen Rechnung der 31. August;
  • für die im August durchgeführten Arbeiten war die Frist für die Ausstellung der elektronischen Rechnung der 30. September;
  • für die im September durchgeführten Arbeiten ist die Frist für die Ausstellung der elektronischen Rechnung der 31. Oktober.
 
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Dott. Andrea Pircher

Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
Stabstelle Buchhaltung und Steuerberatung
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

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