Für Arbeitnehmer mit einem Brutto-Monatslohn unter 2.692 Euro, ist vom 1. Januar bis 31. Dezember im Finanzgesetz 2022 eine Beitragsreduzierung um 0,80% vorgesehen . Das Institut Inps/Nisf teilt in einem Rundschreiben (Nr. 43 vom 22.03.2022) mit, dass diese Beitragsbegünstigung nun durchführbar ist. Sie kann ab dem Lohnstreifen von März 2022, mit rückwirkendem Ausgleich ab 1.Januar 2022, berücksichtigt werden.
Die derzeitige Inflation verbunden mit dem Kaufkraftverlust der Menschen und den entsprechenden Auswirkungen auf den Konsum sind ein ernstzunehmendes Problem, bei dem dringender Handlungsbedarf notwendig ist. Es gibt eine Reihe von steuer- ...
Arbeitnehmer und Rentner mit einem Einkommen unter 35.000 Euro erhalten einen einmaligen Zuschuss von 200 Euro. Das sogenannte Dekret "Decreto Aiuti" vom 2. Mai 2022 sieht Beihilfen aufgrund der steigenden Preise vor.
Der neue „Kraftstoffbonus“ ergänzt die generelle Grenze der Nichtbesteuerung von Nebenleistungen. Er trägt nicht zur Einkommensbildung bei. Für 2022 könnte der Arbeitnehmer somit steuerfreie Tankgutscheine bis zu 200 Euro kostenlos ...