18/05/2022

Regelung für Kryptowährungen und virtuelle Währungen

In einem Gesetzentwurf sollen die steuerlichen und antigeldwäscherechtlichen Aspekte von so genannten "virtuellen Währungen" definiert werden. Der (noch nicht endgültige) Text sieht für Kryptowährungen folgendes vor:
  • die Steuerbemessungsgrundlage entsteht nicht ab dem Moment der "Behebung", sondern ab dem Zeitpunkt der Umrechnung der virtuellen Währung in Euro (oder in Fremdwährungen);
  • der Tausch zwischen verschiedenen virtuellen Währungen ist von der Besteuerung ausgenommen;
  • zum Zweck der Besteuerung muss der Betrag der virtuellen Währungen einen Wert von 51.645,69 Euro an mindestens sieben aufeinanderfolgenden Arbeitstagen übersteigen;
  • das Quader RW der Steuererklärung muss verpflichtend ausgefüllt werden, mit der Anwendung eines Freibetrags von 15.000 Euro;
  • Kryptowährungen werden von der IVAFE (Steuer auf ausländische Finanzanlagen) ausgenommen, da es sich nicht um Finanzprodukte handelt;
  • die Einführung einer fakultativen Regelung zur Neufestsetzung der Kaufwerte virtueller Währungen ab dem 1. Januar 2022 auf der Grundlage einer bis zum 30. Juni 2022 zu erstellenden beeidigten Schätzung und durch Zahlung einer gestaffelten Ersatzsteuer (von 8 % bis 10 %). Die Option sieht eine "Bonus"-Regelung für Verstöße in den Vorjahren vor, sofern die Werte in der nächsten Erklärung "angegeben werden" (Steuererklärung 2022).
 
 
 
 
 
 
 
Teilen. Empfehle diese News deinen Freunden weiter.
 
 
 

Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater
Stabstelle Buchhaltung und Steuerberatung
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

Das könnte Sie auch interessieren
 

10/09/2024

Tourismus: CIN jetzt auch in Südtirol beantragen

Ab 7. August nimmt die Autonome Provinz Bozen an der Testphase der nationalen Datenbank für Unterkunftseinrichtungen und Immobilien für Kurzzeitvermietung oder touristische Zwecke teil. Über die Plattform der Website des Ministeriums ist es möglich, ...
 
 

04/09/2024

Die Steuernews von "Omnibus"

Das als "Omnibus" bekannte Gesetzesdekret (Nr. 113/2024) führt für das Jahr 2024 eine Reihe von wichtigen Neuerungen im Steuerbereich ein. Im Folgenden finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Neuigkeiten, die die Unternehmen betreffen.
 
 

02/09/2024

Steuerfälligkeiten im September

Mehrwertsteuersubjekte dürfen das Einzahlungsformular F24 ausschließlich in telematischer Form vorlegen. Privatpersonen ohne MwSt.-Nummer hingegen, können das Einzahlungsformular F24 noch in Papierform einreichen, sofern keine Verrechnungen mit ...
 
 

27/08/2024

Vereinfachungen - Veröffentlichung von Beiträgen und erhaltene Auszahlungen

Die Vorschriften über die Transparenz der öffentlichen Ausgaben sehen vor, dass die Unternehmen bis zum 30. Juni eines jeden Jahres die Verpflichtung zur Offenlegung der im Vorjahr erhaltenen Beiträge und öffentlichen Ausgaben erfüllen müssen.
 
 
 
Kontaktiere uns