13/10/2022

Reisebüros/Reiseveranstalter, Steuerguthaben für die Digitalisierung

Das Ministerium für Tourismus hat die Modalitäten für die Beantragung des Steuerguthabens von 50% für die Digitalisierung von Reisebüros und Reiseveranstaltern festgelegt. Der Fond wurde durch zusätzliche Mittel refinanziert.

Diese Bekanntmachung wurde veröffentlicht, um die Einreichung weiterer Anträge zu ermöglichen, da im Rahmen des vorherigen Verfahrens (das im April 2022 abgeschlossen wurde) nicht alle verfügbaren Mittel ausgezahlt werden konnten.

Die Anträge sind ausschließlich über die Online-Plattform auf der Webseite von Invitalia auszufüllen und zu versenden.

Die Anträge können im folgenden Zeitraum gestellt werden:
 
 
 
 
 
 
 
Teilen. Empfehle diese News deinen Freunden weiter.
 
 
 

Ihr Ansprechpartner

 
 

Dott. Andrea Pircher

Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
Stabstelle Buchhaltung und Steuerberatung
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

Das könnte Sie auch interessieren
 

20/03/2023

Handwerker und Kaufleute: INPS-Beitrag für 2023

Die INPS-Beiträge der Handwerker und Kaufleute für das Jahr 2023 wurden wie folgt festgelegt:

 
 

16/03/2023

Ausgliederung von Immobilienvermögen von Einzelunternehmern

Mit der so genannten "Ausgliederung" (estromissione) von Vermögenswerten von Einzelunternehmen ist es möglich, Immobilien aus dem Vermögen des Einzelunternehmens auszuschließen und dem Einzelunternehmer persönlich zuzuordnen. Das ...
 
 

14/03/2023

Vereine, EAS-Formular bis 31. März

Bis zum 31. März 2023 müssen nichtkommerzielle Vereine, welche die im Artikel 148 des TUIR vorgesehenen Steuervorteile in Anspruch nehmen zu möchten (Tagesinkassi, Quoten und Beiträge unterliegen nicht der Einkommenssteuer und nicht der ...
 
 

13/03/2023

Mehrwertsteuerguthaben, Regeln für die Kompensierung

Die Nutzung der Mehrwertsteuerguthaben durch Verrechnung über das Formular F24 ist wie folgt geregelt:

 
 
 
Kontaktiere uns