02/08/2022

Restaurants und Bars: zusätzliche Beiträge finanziert

Es wurden weitere 10 Millionen Euro an Verlustbeiträgen, für Unternehmen, welche in den Sektoren "HORECA" (Hotel/Restaurant/Catering) tätig sind und innerhalb 23. Juni 2022 für die Hilfen vom Dekret "Sostegni-bis" (Verlustbeitrag HORECA, Hochzeit und Unterhaltung) angesucht haben, zur Verfügung gestellt.
Für den Verlustbeitrag können ansuchen:
  • Unternehmen, für welche Hilfen in den Sektor HORECA, Hochzeit und Unterhaltung und Eventdienstleister anerkannt wurden;
  • Unternehmen welche als Haupttätigkeit einen der folgenden ATECO-Kodexe haben:
    • 56.10 Restaurant
    • 56.21 Catering
    • 56.30 Bar - Caffè
Die Zuteilung der zugewiesenen Mittel erfolgt folgendermaßen:
  • 70 Prozent werden auf alle Restaurants, Caterer und Bars aufgeteilt, die darauf Anspruch haben;
  • 20 Prozent werden als zusätzlicher Anteil an diejenigen ausgeschüttet, deren Umsatz mehr als 100.000 Euro beträgt;
  • die verbleibenden 10 Prozent erhöhen den Verlustbeitrag für diejenigen, deren Umsatz mehr als 300.000 Euro beträgt.
Dieser zusätzliche Verlustbeitrag wird direkt auf das vom Antragsteller im Antrag für den Verlustbeitrag HORECA, Hochzeit und Unterhaltung angegebene Bankkonto überwiesen.
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Buchhaltung und Steuerberatung
Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater, Stabstelle
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

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