Sachleistungen "Fringe Benefits": 600 Euro für 2022
Mit dem Gesetzesdekret "aiuti-bis" wird der Schwellenwert für das Jahr 2022 für die Steuerbefreiung von Sachleistungen vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer von 258,23 Euro auf 600,00 Euro angehoben. Außerdem wurde der Anwendungsbereich der Sachleistungen erweitert und betrifft nun auch Rechnungen für den Haushalt wie für die Wasserversorgung, Strom und Erdgas. Der neue Schwellenwert gilt zusätzlich zum Tankgutschein in Höhe von 200 Euro, der vom Gesetzesdekret "Ukraine" vorgesehen wurde.
Bezüglich der möglichen Sachleistungen für die Mitarbeiter, sowie Tankgutscheine verweisen wir auch auf die Monni Card und die Monni Fuel.
Ab dem 1. Januar 2023 wird der gesetzliche Zinssatz von derzeit 1,25% auf 5% angehoben. Die Änderung hat auch Auswirkungen auf die Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge, insbesondere betrifft die Änderung:
Die italienische Steuerbehörde hat klargestellt, dass die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung für Steuerpflichtige im Rahmen des Pauschalsystems „Forfettario“ am 1. Juli 2022 nur dann in Kraft getreten ist, wenn im Jahr 2021 ein ...
Das Haushaltsgesetz 2023 verlängert und erhöht die Beitragsbegünstigung für die Rentenversicherung (IVS), die von den Arbeitnehmern für den Lohnzeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 zu zahlen sind.
Das Verbot für Gesundheitsdienstleister, elektronische Rechnungen für Gesundheitsdienstleistungen an natürliche Personen (Privatpersonen) auszustellen, wird ebenfalls für das Jahr 2023 verlängert; für diese Dienstleistungen müssen die Rechnungen ...