05/09/2022

Steuerfälligkeiten im September

Mehrwertsteuersubjekte dürfen das Einzahlungsformular F24 ausschließlich in telematischer Form vorlegen. Privatpersonen ohne MwSt.-Nummer hingegen, können das Einzahlungsformular F24 noch in Papierform einreichen, sofern keine Verrechnungen mit bestehenden Steuerguthaben vorgenommen werden.

Einzahlung Inhaber einer MwSt.-Position
Steuerzahler ohne MwSt.-Position
F24 ohne Verrechnung mit Guthaben Entratel/Fisconline,
Homebanking
in Papierform, home banking oder
Entratel / Fisconline
F24 mit Verrechnung von Guthaben oder
F24 mit Saldo Null
Entratel/Fisconline Entratel/Fisconline


16. September
Monatliche MwSt.-Schuld: Einzahlung der MwSt.-Schuld des Vormonats, Abgabenkodex 6008

Quellensteuern auf lohnabhängige Arbeit/freiberufliche Leistungen: Einzahlung der im Vormonat einbehaltenen Quellensteuern, Abgabenkodex 1001 für lohnabhängige Arbeit und gleichgestellte Einkünfte, Abgabenkodex 1040 für Einkünfte aus freiberuflichen Leistungen

Von Kondominien einbehaltene Quellensteuern:
Einzahlung der im Vormonat durch Kondominien als Akonto einbehaltenen Quellensteuern (4%), Abgabenkodex 1019 für IRPEF, Abgabenkodex 1020 für IRES

Quellensteuereinbehalte für Kurzzeitvermietungen:
Einzahlung der im November durch Immobilienvermittler und Betreiber von online Plattformen für Kurzzeitvermietungen einbehaltenen Quellensteuern (21%), Abgabenkodex 1919

Andere Quellensteuereinbehalte:
Einzahlung der im Vormonat einbehaltenen Quellensteuern auf Kommissionen, Agentur-, Vermittlungs- und Handelsagentenleistungen, Abgabenkodex 1040

NISF-Beiträge für lohnabhängig Beschäftigte:
Einzahlung der Sozialabgaben für lohnabhängig Beschäftigte, auf die im Vormonat angereiften Löhne und Gehälter, Abgabenkodex DM10

NISF-Sonderverwaltung:
Einzahlung der Beiträge i.H.v. 24%-33,72% durch die Auftraggeber, auf die im Vormonat an Tür an Tür-Verkäufer und gelegentliche Freiberufler ausgezahlten Entgelte (bei Entgelten von mehr als 5.000 Euro)


26. September

INTRASTAT: Abgabe der zusammenfassenden Meldung für Subjekte mit monatlicher Meldepflicht


​30. September

UNIEMENS: telematische Meldung der erhaltenen Vergütungen und Beiträge des Vormonats

Einheitsbuch: Registrierung der Einträge des Vormonats

Modell 730: Abgabefrist des Modells 730/2022

Stempelsteuer elektronische Rechnungen: Zahlung der Stempelsteuer auf elektronische Rechnungen für das 2. Trimester 2022, falls die zu zahlende Stempelsteuer zusammen mit der Stempelsteuer der Rechnungen des 1. Trimesters insgesamt höher als € 250 ist;

Periodische MwSt.-Abrechnung: telematische Versendung der periodischen MwSt.-Meldung des 2. Trimesters

Sistema Tessera Sanitaria (STS): Telematische Versendung der Daten der im 1. Halbjahr 2022 getätigten ärztlichen/sanitären Dienstleistungen (Apotheken, sanitäre Einrichtungen, Ärzte, Psychologen, Krankenpfleger, Physiotherapeuten, Zahnärzte, usw.)

Rückerstattung MwSt. Guthaben EU: telematische Versendung des Antrags auf Rückerstattung des MwSt. Guthabens das im Ausland generiert wurde

Ortstaxe: Versendungsfrist für die Einreichung der Ortstaxenerklärung der Jahre 2020 und 2021
 
 
 
 
 
 
 
Teilen. Empfehle diese News deinen Freunden weiter.
 
 
 

Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater
Stabstelle Buchhaltung und Steuerberatung
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

Das könnte Sie auch interessieren
 

04/12/2024

Biennales Vergleichsverfahren: Frist zur Teilnahme verlängert

Die Frist zur Teilnahme am biennalen Vergleichsverfahren (CPB) 2024–2025 wurde für Steuerpflichtige, welche der ISA unterliegen, verlängert. Bis zum neuen Fristtermin, dem 12. Dezember 2024, kann eine ergänzende Steuererklärung 2024 (modello Redditi ...
 
 

03/12/2024

Steuerfälligkeiten im Dezember

Mehrwertsteuersubjekte dürfen das Einzahlungsformular F24 ausschließlich in telematischer Form vorlegen. Privatpersonen ohne MwSt.-Nummer hingegen, können das Einzahlungsformular F24 noch in Papierform einreichen, sofern keine Verrechnungen mit ...
 
 

26/11/2024

INPS, ab September neue reduzierte Strafen

Bei Nichtzahlung oder verspäteter Zahlung von Beiträgen oder Prämien beträgt die zivilrechtliche Strafe 9,15 % pro Jahr (Zinssatz von 3,65 % plus 5,5 Punkte). Ab dem 1. September 2024, wenn der Steuerpflichtige die Zahlung innerhalb von 120 Tagen ...
 
 

20/11/2024

Versicherung gegen Katastrophenereignisse

Das MIMIT (Ministero delle Imprese e del Made in Italy) hat den Inhalt eines künftigen Dekrets über die Verpflichtung von Unternehmen zum Abschluss von Versicherungspolizzen für Schäden durch Katastrophenereignisse angekündigt. Das Haushaltsgesetz ...
 
 
 
Kontaktiere uns