11/11/2022

Unternehmen und Mitarbeiter entlasten in dieser schwierigen Phase

Neues Hilfspaket der Regierung Meloni

Der Präsident des Wirtschaftsverbandes hds, Philipp Moser.
Bekanntlich hat in diesen Tagen die Regierung Meloni das Hilfsdekret „Aiuti Quater“ verabschiedet, mit dem der Staat 9 Milliarden Euro zur Entlastung von Wirtschaft und Beschäftigten zur Verfügung stellt.

„Grundsätzlich ist in diesen schwierigen Zeiten jedes Hilfspaket, das schnell verabschiedet wird, zu begrüßen. Die Lage ist in vielen Bereichen der Wirtschaft schwierig: In Südtirol beklagt fast jedes vierte Unternehmen eine unbefriedigende Ertragslage aufgrund der steigenden Kosten. Die Aussichten für 2023 sind von großer Besorgnis und Ungewissheit geprägt“, resümiert der Präsident des Wirtschaftsverbandes hds, Philipp Moser.

Zu den einzelnen Maßnahmen des Dekrets meint Moser, dass vor allem die Erhöhung der Höchstgrenze für „Fringe Benefits“ (vorerst für 2022) von derzeit 600 Euro auf 3000 Euro zu begrüßen sei. Mit dem südtirolweit gültigen Gutschein monni hat der Wirtschaftsverband hds bereits ein einfaches Instrument in der Hand, das Südtirols Arbeitgeber an ihre Mitarbeiter weitergeben können. Der Präsident weist auf den großen Vorteil für die Betriebe und Arbeitgeber hin: Gutscheine für Mitarbeiter sind bis zu diesem jährlichen Höchstbetrag weder der normalen Besteuerung noch Sozialabgaben unterworfen.

Positiv ist auch die Möglichkeit für die Betriebe, Ratenzahlungen für Strom- und Gasrechnungen zu beantragen, hilfreich ist auch das Steuerguthaben für Unternehmen für Energiekosten. „Mittel- bis langfristig sind aber im Energiesektor andere Wege zu beschreiten. Alternative und abhängigere Modelle sind konsequent aufzubauen“, so Moser.

Als Grenzland ist es sinnvoll die Höchstgrenze für Bargeldzahlungen zu erhöhen, um keine großen Unterschiede zu den Regeln der Nachbarländer zu haben. So wird der Grenzwert, bis zu dem eine Barzahlung möglich ist, auf 5000 Euro steigen. Nach der derzeitigen Verordnung wäre die Obergrenze ab dem 1. Jänner von 2000 auf 1000 Euro gesenkt worden.

Das Dekret muss noch im Amtsblatt veröffentlicht werden, um in Kraft treten zu können.
 
 
 
 
 
 
 
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