05/12/2022

Verlustbeitrag für Restaurants & Bars: Anfragen bis morgen, 6. Dezember

Zusätzliche 40 Millionen Euro Verlustbeitrag für Unternehmen, die durch die Covid-19-Pandemie besonders geschädigt wurden. Das Gesetzesdekret "sostegni-ter" unterstützt, wer im Steuerzeitraum 2021 einen Rückgang des Umsatzes um mehr als 40 Prozent im Vergleich zum Umsatz im Steuerzeitraum 2019 verzeichnet hat. Der Antrag kann noch bis morgen, Dienstag, 6.Dezember 2022 gestellt werden.

Voraussetzungen
Ansuchen können Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung als Haupttätigkeit, eine der folgenden Tätigkeiten (ATECO Kodexe 2007) ausüben:
  • 56.10 - Restaurants und mobile Verpflegungsdienstleistungen
  • 56.21 - Zubereitung von Fertiggerichten (Catering für Veranstaltungen)
  • 56.30 - Bars und ähnliche Tätigkeiten ohne Küche;
  • 93.11.2 - Schwimmbäder;
  • 96.09.05 - Organisation von Festen und Zeremonien.

Für Unternehmen, die im Jahr 2020 gegründet wurden, muss die Reduzierung von mindestens 40% unter Bezugnahme des durchschnittlichen monatlichen Umsatzes der Monate des Jahres 2021 im Vergleich zum durchschnittlichen monatlichen Umsatz der Monate des Jahres 2020 berechnet werden.

Vorgehensweise
Der Antrag muss elektronisch auf dem Portal "Fatture e Corrispettivi" der Agentur der Einnahmen gestellt werden. Für den Versand des Antrags kann ein Intermediär beauftragt werden.

Die Aufteilung der Mittel auf die Begünstigten erfolgt auf der Grundlage der Größe des Unternehmens; der Beitrag wird auf dem im Antrag mitgeteilten Bankkonto des Begünstigten gutgeschrieben.

Im Antrag muss die Einhaltung der in der "De-minimis"-Regelung vorgesehenen dreijährigen Beihilfehöchstgrenze bescheinigt werden, wobei alle gewährten oder verwendeten Beihilfen berücksichtigt werden, deren Eintragung in das nationale Register der Beihilfen (RNA) im Dreijahreszeitraum 2022-2024 erfolgt ist oder erfolgen wird.
 
 
 
 
 
 
 
Teilen. Empfehle diese News deinen Freunden weiter.
 
 
 

Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater
Stabstelle Buchhaltung und Steuerberatung
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

Das könnte Sie auch interessieren
 

12/09/2024

Neuer Dienst „I24“ für F24-Modelle mit künftigen Fristen

Mit dem neuen Dienst I24 ist es möglich über die telematischen Dienste der Agentur der Einnahmen alle F24-Modelle betreffend wiederkehrenden, ratenweisen und im Voraus festgelegten Zahlungsbeträge, die mit F24 zu leisten sind, in einer einzigen ...
 
 

10/09/2024

Tourismus: CIN jetzt auch in Südtirol beantragen

Ab 7. August nimmt die Autonome Provinz Bozen an der Testphase der nationalen Datenbank für Unterkunftseinrichtungen und Immobilien für Kurzzeitvermietung oder touristische Zwecke teil. Über die Plattform der Website des Ministeriums ist es möglich, ...
 
 

04/09/2024

Die Steuernews von "Omnibus"

Das als "Omnibus" bekannte Gesetzesdekret (Nr. 113/2024) führt für das Jahr 2024 eine Reihe von wichtigen Neuerungen im Steuerbereich ein. Im Folgenden finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Neuigkeiten, die die Unternehmen betreffen.
 
 

02/09/2024

Steuerfälligkeiten im September

Mehrwertsteuersubjekte dürfen das Einzahlungsformular F24 ausschließlich in telematischer Form vorlegen. Privatpersonen ohne MwSt.-Nummer hingegen, können das Einzahlungsformular F24 noch in Papierform einreichen, sofern keine Verrechnungen mit ...
 
 
 
Kontaktiere uns