05/12/2022

Verlustbeitrag für Restaurants & Bars: Anfragen bis morgen, 6. Dezember

Zusätzliche 40 Millionen Euro Verlustbeitrag für Unternehmen, die durch die Covid-19-Pandemie besonders geschädigt wurden. Das Gesetzesdekret "sostegni-ter" unterstützt, wer im Steuerzeitraum 2021 einen Rückgang des Umsatzes um mehr als 40 Prozent im Vergleich zum Umsatz im Steuerzeitraum 2019 verzeichnet hat. Der Antrag kann noch bis morgen, Dienstag, 6.Dezember 2022 gestellt werden.

Voraussetzungen
Ansuchen können Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung als Haupttätigkeit, eine der folgenden Tätigkeiten (ATECO Kodexe 2007) ausüben:
  • 56.10 - Restaurants und mobile Verpflegungsdienstleistungen
  • 56.21 - Zubereitung von Fertiggerichten (Catering für Veranstaltungen)
  • 56.30 - Bars und ähnliche Tätigkeiten ohne Küche;
  • 93.11.2 - Schwimmbäder;
  • 96.09.05 - Organisation von Festen und Zeremonien.

Für Unternehmen, die im Jahr 2020 gegründet wurden, muss die Reduzierung von mindestens 40% unter Bezugnahme des durchschnittlichen monatlichen Umsatzes der Monate des Jahres 2021 im Vergleich zum durchschnittlichen monatlichen Umsatz der Monate des Jahres 2020 berechnet werden.

Vorgehensweise
Der Antrag muss elektronisch auf dem Portal "Fatture e Corrispettivi" der Agentur der Einnahmen gestellt werden. Für den Versand des Antrags kann ein Intermediär beauftragt werden.

Die Aufteilung der Mittel auf die Begünstigten erfolgt auf der Grundlage der Größe des Unternehmens; der Beitrag wird auf dem im Antrag mitgeteilten Bankkonto des Begünstigten gutgeschrieben.

Im Antrag muss die Einhaltung der in der "De-minimis"-Regelung vorgesehenen dreijährigen Beihilfehöchstgrenze bescheinigt werden, wobei alle gewährten oder verwendeten Beihilfen berücksichtigt werden, deren Eintragung in das nationale Register der Beihilfen (RNA) im Dreijahreszeitraum 2022-2024 erfolgt ist oder erfolgen wird.
 
 
 
 
 
 
 
Teilen. Empfehle diese News deinen Freunden weiter.
 
 
 

Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Buchhaltung und Steuerberatung
Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater, Stabstelle
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

Das könnte Sie auch interessieren
 

16/04/2025

Mitteilungen von tourismusbezogenen Transaktionen

Abweichend von der Höchstgrenze für die Verwendung von Bargeld können Einzelhändler und Reisebüros Einkäufe ausländischer Touristen, die ihren Wohnsitz nicht in Italien haben, bis zu einem Betrag von Euro 15.000 in bar abrechnen.

Diese ...
 
 

15/04/2025

Fristverlängerung Versicherung für Katastrophenereignisse

Die Verlängerung der Verpflichtung zur Deckung von Katastrophenrisiken ist nach der Größe des Unternehmens differenziert vorgesehen:

01.10.2025 für mittelgroße Unternehmen;
31.12.2025 für Mikro- und klein Unternehmen.
Für ...
 
 

14/04/2025

Meldung PEC für Verwalter von Gesellschaften

Mit dem Haushaltsgesetz 2025 wurde die Verpflichtung zur Übermittlung der zertifizierten elektronischen Post (PEC) auch für Verwalter von Gesellschaften eingeführt. Das MIMIT hat in Bezug auf die neu eingeführte Anforderung klargestellt:
 
 

09/04/2025

Wiederzulassung “rottamazione-quater”

Für jene Betroffene, welche von der geförderten Bestimmung bis zum 31. Dezember 2024 ausgeschlossen wurden, wurde das telematische Verfahren zur Verfügung gestellt, um bis zum 30. April 2025 den Antrag auf Wiederzulassung, zum sogenannten ...
 
 
Kontaktiere uns