Bis zum 30. April sind Unternehmen verpflichtet, die Jahresgebühr des Umweltfachregisters zu begleichen. Dies gilt für diejenigen, die dort eingetragen sind. Für Unternehmen, die Elektrogeräte verkaufen, ist die Eintragung aufgrund der Rücknahmepflicht obligatorisch. Die Ausnahmeregelung bezüglich der Transportvignette greift in diesem Fall nicht.
Die Gebühr kann online unter www.albonazionalegestoriambientali.it entrichtet werden. Die Zugangsdaten können direkt über die Seite angefordert werden.
Ab dem 12. August 2026 tritt die EU Verordnung 2025/40 vollständig in Kraft. Sie führt ein einheitliches und transparenteres System für die Umweltkennzeichnung von Verpackungen in der gesamten Europäischen Union ein. Ziel ist es, eine korrekte ...
Mit der Umwandlung des Gesetzesdekretes zu den Inhalten und den Details der Arbeitssicherheitskursen in ein Gesetz, wurde eine spezifische Ausnahme von den allgemeinen Vorschriften zur Ausbildung im Bereich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz ...
Die Vorschriften zur Arbeitssicherheit erfordern ein sorgfältiges Management von Pflichten und Fristen. Es ist nicht immer einfach, alle Termine und Anmeldungen der eigenen Mitarbeiter im Blick zu behalten.