07/12/2023

Register der wirtschaftlichen Eigentümer, Mitteilung fällig

Für den Zweck der Bekämpfung der Geldwäsche, wurde das „Register der wirtschaftlichen Eigentümer“, in Betrieb genommen. Die Meldung des wirtschaftlichen Eigentümers ist für folgende Rechtssubjekte verpflichtend:
  • für alle Gesellschaften mit Rechtspersönlichkeit (GmbH, AG, SAPA und Genossenschaften),
  • juristische Personen des Privatrechts, die in das spezielle Register gemäß dem DPR 361/2000 eingetragen sind (Stiftungen, Vereine und andere Einrichtungen privaten Charakters)
  • Trusts
Die Mitteilung der Informationen und Daten muss bis Montag, den 11. Dezember 2023, erfolgen.

Die vom Verpflichteten (z.B. dem Verwalter der Kapitalgesellschaft) digital unterschriebene Mitteilung, muss vom Verpflichteten selbst oder von einem von ihm beauftragten Intermediär elektronisch versendet werden. Die digitale Unterzeichnung kann nicht an einen Intermediär delegiert werden. Der Intermediär kann dem Verpflichteten lediglich beim Ausfüllen und Versenden der Mitteilung unterstützen. Daher benötigt jeder Verwalter einer GmbH eine digitale Unterschrift.

Jegliche Änderung der Daten und Informationen muss (auf dieselbe Weise wie oben beschrieben) innerhalb von dreißig Tagen kommuniziert werden. Die mitgeteilten Daten und Informationen müssen jährlich bestätigt werden: innerhalb von 12 Monaten ab dem Datum einer Änderung oder innerhalb 12 Monaten ab dem Datum der letzten Mitteilung. Bei Kapitalgesellschaften kann die Mitteilung gleichzeitig mit der Hinterlegung der Bilanz, mittels Beilegung des entsprechenden Aktes, erfolgen.
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Buchhaltung und Steuerberatung
Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater, Stabstelle
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

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