06/02/2025

RENTRI: 1. Fälligkeit des neuen Abfallverfolgungssystems vor der Tür

Mit dem 13. Februar 2025 tritt das neue Abfallregister in Kraft. Sämtliche Informationen und unsere Dienstleistungen dazu haben unsere Experten auf der dedizierten Webseite zusammengefasst. Zu beachten ist, dass all jene Betriebe, die aufgrund ihrer Mitarbeiteranzahl noch nicht verpflichtet sind, sich innerhalb der Februar-Fälligkeit einzutragen, sich dennoch
  1. im Portal rentri.gov.it unter "Nicht eingetragene Abfallerzeuger" registrieren müssen. Auf dem Portal ist die Sprachauswahl "Deutsch" verfügbar.
  2. Dabei ist das neue Abfallregister herunterzuladen.
  3. Das neue Abfallregister muss bei der Handelskammer vidimiert werden.
  4. Die Abfallbegleitscheine (FIR – Formulario identificativo rifiuti), sofern dies nicht die professionellen Entsorger übernehmen, müssen online ausgefüllt und ausgedruckt werden.
Alle schon ins Rentri-Register-Eingetragenen müssen das neue Abfallregister digital führen.
 
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Heinz Neuhauser

Arbeitssicherheit, Umwelt und Hygiene
Bereichsleiter
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 519
E-Mail:
 
 
 
 
 

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