17/12/2024

Steuerabzugsbetrag: ab 2025 Beschränkungen für Einkommen über 75.000

Es ist die Einführung eines Höchstbetrags für Ausgaben vorgesehen, die steuerlich in Abzug gebracht werden können, wenn das Gesamteinkommen des Steuerpflichtigen Euro 75.000 Euro übersteigt. Der maximale Betrag ist abhängig vom Einkommen und von den Familienmitgliedern (Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder).

Einkommen Zu Lasten lebende Kinder Maximal abziehbare Ausgaben (€)
von 75.000 bis 100.000 0 7.000
1 9.800
2 11.900
3 oder mehr 14.000
Über 100.000 0 4.000
1 5.600
2 6.800
3 oder mehr 8.000


Von der Beschränkungen nicht betroffen sind:
  • Gesundheitsausgaben über 129,11 Euro;
  • Hypothekenzinsen/Nebenkosten für Hypothekardarlehen für den Kauf/Bau der Hauptwohnung bei Verträgen bis zum 31. Dezember 2024;
  • Raten für Gesundheitsausgaben, die bis zum 31. Dezember 2024 angefallen sind;
  • Raten für Wiedergewinnungsarbeiten gemäß Artikel 16-bis TUIR, die bis zum 31. Dezember 2024 entstanden sind.
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Buchhaltung und Steuerberatung
Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater, Stabstelle
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

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