05/02/2025

Steuerfälligkeiten im Februar

Mehrwertsteuersubjekte dürfen das Einzahlungsformular F24 ausschließlich in telematischer Form vorlegen. Privatpersonen ohne MwSt.-Nummer hingegen, können das Einzahlungsformular F24 noch in Papierform oder mittels Homebanking einreichen, sofern keine Verrechnungen mit bestehenden Steuerguthaben vorgenommen werden. Bei Verrechnung von Guthaben ist eine telematische Einreichung auch für Privatpersonen verpflichtend.

Einzahlung   Inhaber einer MwSt.-Position Steuerzahler ohne MwSt.-Position 
F24 ohne Verrechnung mit Guthaben Entratel / Fisconline, home banking in Papierform, home banking oder Entratel / Fisconline
F24 mit Verrechnung Guthaben oder F24 mit Saldo Null entratel / Fisconline Entratel / Fisconline


10. Februar 
  • Werbebonus: Einreichung der Ersatzerklärung für Investitionen, die im Jahr 2024 getätigt wurden

 

17. Februar 

  • Monatliche Mehrwertsteuer: Einzahlung der Mehrwertsteuer des Vormonats, Abgabenkodex 6005
  • Quellensteuern auf Einkünfte aus nichtselbstständiger/selbstständiger Arbeit: Einzahlung der im Vormonat einbehaltenen Quellensteuern, Abgabenkodex 1001 für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit und ähnliche Einkünfte, Abgabenkodex 1040 für Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
  • Von Kondominien einbehaltene Quellensteuern: Einzahlung der im Vormonat durch Kondominien als Akonto einbehaltenen Quellensteuern (4%), Abgabenkodex 1019 für IRPEF, Abgabenkodex 1020 für IRES;
  • Quellensteuer für Kurzzeitvermietungen: Einzahlung der im November durch Immobilienvermittler und Betreiber von online Plattformen für Kurzzeitvermietungen einbehaltenen Quellensteuern (21%), Abgabenkodex 1919;
  • Andere Quellensteuern: Einzahlung der im Vormonat einbehaltenen Quellensteuern auf Kommissionen, Agentur-, Vermittlungs- und Handelsagentenleistungen, Abgabenkodex 1040;
  • INPS-Beiträge für lohnabhängig Beschäftigte: Einzahlung der Sozialabgaben für lohnabhängig Beschäftigte, auf die im Vormonat angereiften Löhne und Gehälter, Abgabenkodex DM10;
  • NISF-Sonderverwaltung: Einzahlung der Beiträge i.H.v. 24%-26,23%-33,72%-35,03% durch die Auftraggeber, auf die im Vormonat an Tür an Tür-Verkäufer und gelegentliche Freiberufler ausgezahlten Entgelte (bei Entgelten von mehr als 5.000 Euro)
  • INPS-Beiträge für Händler und Handwerker: Einzahlung der 4. NIFS-Fixrate auf den Minimalbetrag;
  • • Abfertigung TFR: Zahlung des Restbetrags der Ersatzsteuer auf die Aufwertung von Abfertigungen (TFR), Abgabenkodex 1713;
  • Selbstliquidation INAIL: Prämieneinzahlung (Regularisierung und Anzahlung)

 

20. Februar 

  • ENASARCO: Zahlung der Beiträge für das 4. Trimester durch die Auftraggeber der Agenten;

25. Februar 

  • INTRASTAT: Abgabe der zusammenfassenden Meldung für Subjekte mit monatlicher Meldepflicht

28. Februar 

  • UNIEMENS: Telematische Meldung der Gehälter und Beiträge des Vormonats
  • Einheitsbuch: Einträge des Vormonats
  • Periodische Mehrwertsteuerabrechnungen: Telematische Übermittlung der Daten für das 4. Trimesters
  • Stempelsteuer: Einzahlung der Stempelsteuern auf elektronische Rechnungen für das 4. Trimester 2024;
  • INPS IVS Pauschalsteuerzahler: Mitteilung über die Inanspruchnahme/den Widerruf der Beitragsvergünstigung;
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Buchhaltung und Steuerberatung
Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater, Stabstelle
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

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