08/01/2025

Steuerfälligkeiten im Januar

Mehrwertsteuersubjekte dürfen das Einzahlungsformular F24 ausschließlich in telematischer Form vorlegen. Privatpersonen ohne MwSt.-Nummer hingegen, können das Einzahlungsformular F24 noch in Papierform oder mittels Homebanking einreichen, sofern keine Verrechnungen mit bestehenden Steuerguthaben vorgenommen werden. Bei Verrechnung von Guthaben ist eine telematische Einreichung auch für Privatpersonen verpflichtend.


Einzahlung 
 Inhaber einer MwSt.-Position Steuerzahler ohne MwSt.-Position 
F24 ohne Verrechnung mit Guthaben Entratel / Fisconline, home banking in Papierform, home banking oder Entratel / Fisconline
F24 mit Verrechnung Guthaben oder F24 mit Saldo Null entratel / Fisconline Entratel / Fisconline


16. Januar 

  • Monatliche MwSt.-Schuld: Einzahlung der MwSt.-Schuld des Vormonats, Abgabenkodex 6012
  • Quellensteuern auf lohnabhängige Arbeit/freiberufliche Leistungen: Einzahlung der im Vormonat einbehaltenen Quellensteuern, Abgabenkodex 1001 für lohnabhängige Arbeit und gleichgestellte Einkünfte, Abgabenkodex 1040 für Einkünfte aus freiberuflichen Leistungen
  • Von Kondominien einbehaltene Quellensteuern: Einzahlung der im Vormonat durch Kondominien als Akonto einbehaltenen Quellensteuern (4%), Abgabenkodex 1019 für IRPEF, Abgabenkodex 1020 für IRES
  • Quellensteuereinbehalte für Kurzzeitvermietungen: Einzahlung der im Vormonat durch Immobilienvermittler und Betreiber von online Plattformen für Kurzzeitvermietungen einbehaltenen Quellensteuern (21%), Abgabenkodex 1919
  • Andere Quellensteuereinbehalte: Einzahlung der im Vormonat einbehaltenen Quellensteuern auf Kommissionen, Agentur-, Vermittlungs- und Handelsagentenleistungen, Abgabenkodex 1040
  • NISF-Beiträge für lohnabhängig Beschäftigte: Einzahlung der Sozialabgaben für lohnabhängig Beschäftigte, auf die im Vormonat angereiften Löhne und Gehälter, Abgabenkodex DM10
  • NISF-Sonderverwaltung: Einzahlung der Beiträge i.H.v. 24% – 26,07% – 33,72% – 35,03% durch die Auftraggeber, auf die im Vormonat an Tür an Tür-Verkäufer und gelegentliche Freiberufler ausgezahlten Entgelte (bei Entgelten von mehr als € 5.000)
  • 2. Steuervorauszahlung IRPEF/Steuererklärung: Einzahlung (oder erste Rate) der 2. Steuervorauszahlung IRPEF, falls die ursprüngliche Fälligkeit vom 2.12 aufgeschoben wurde;

 

27. Januar 

  • INTRASTAT: Abgabe der zusammenfassenden Meldung für Subjekte mit monatlicher und trimestraler Meldepflicht

 

31. Januar 

  • UNIEMENS: telematische Meldung der erhaltenen Vergütungen und Beiträge des Vormonats
  • Einheitsbuch: Registrierung der Einträge des Vormonats
  • Dati Sistema TS (Tessera Sanitaria): telematische Versendung von Seiten der verpflichteten Subjekte (Apotheken, sanitäre Einrichtungen, Ärzte, Zahnärzte, Psychologen, Krankenpfleger, Physiotherapeuten, usw.) der im 2° Semester 2024 kassierten Leistungen/Tätigkeiten
  • Digitale Archivierung der elektronischen Rechnungen: Fälligkeit für die digitale Archivierung der elektronischen Rechnungen betreffend Jahr 2023
  • Buchhaltungsregister: Druck oder digitale Archivierung der Bücher/Buchhaltungsregister betreffend Jahr 2023
  • Digitale Archivierung der Steuererklärungen: Fälligkeit für die digitale Archivierung der Steuererklärungen betreffend Steuerjahr 2022
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Buchhaltung und Steuerberatung
Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater, Stabstelle
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

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