05/11/2024

Steuerfälligkeiten im November

Mehrwertsteuersubjekte dürfen das Einzahlungsformular F24 ausschließlich in telematischer Form vorlegen. Privatpersonen ohne MwSt.-Nummer hingegen, können das Einzahlungsformular F24 noch in Papierform einreichen, sofern keine Verrechnungen mit bestehenden Steuerguthaben vorgenommen werden.

Einzahlung Inhaber einer MwSt.-Position Steuerzahler ohne MwSt.-Position
F24 ohne Verrechnung mit Guthaben Entratel / Fisconline, home banking in Papierform, home banking oder Entratel / Fisconline
F24 mit Verrechnung Guthaben oder F24 mit Saldo Null Entratel / Fisconline Entratel / Fisconline


 

18. November

  • Monatliche MwSt.-Schuld: Einzahlung der MwSt.-Schuld des Monats September, Abgabenkodex 6010

  • Trimestrale MwSt.-Schuld: Einzahlung der MwSt.-Schuld des dritten Trimesters, Abgabenkodex 6033

  • Quellensteuern auf lohnabhängige Arbeit/freiberufliche Leistungen: Einzahlung der im Vormonat einbehaltenen Quellensteuern, Abgabenkodex 1001 für lohnabhängige Arbeit und gleichgestellte Einkünfte, Abgabenkodex 1040 für Einkünfte aus freiberuflichen Leistungen

  • Von Kondominien einbehaltene Quellensteuern: Einzahlung der im Vormonat durch Kondominien als Akonto einbehaltenen Quellensteuern (4%), Abgabenkodex 1019 für IRPEF, Abgabenkodex 1020 für IRES

  • Quellensteuereinbehalte für Kurzzeitvermietungen: Einzahlung der im Oktober durch Immobilienvermittler und Betreiber von online Plattformen für Kurzzeitvermietungen einbehaltenen Quellensteuern (21%), Abgabenkodex 1919

  • Andere Quellensteuereinbehalte: Einzahlung der im Vormonat einbehaltenen Quellensteuern auf Kommissionen, Agentur-, Vermittlungs- und Handelsagentenleistungen, Abgabenkodex 1040

  • NISF-Beiträge für lohnabhängig Beschäftigte: Einzahlung der Sozialabgaben für lohnabhängig Beschäftigte, auf die im Vormonat angereiften Löhne und Gehälter, Abgabenkodex DM10

  • NISF-Sonderverwaltung: Einzahlung der Beiträge i.H.v. 24% - 26,07% - 33,72% - 35,03% durch die Auftraggeber, auf die im Vormonat an Tür an Tür-Verkäufer und gelegentliche Freiberufler ausgezahlten Entgelte (bei Entgelten von mehr als 5.000 Euro)

  • INPS Kaufleute und Handwerker: Einzahlung der 3. NIFS-Fixrate auf den Minimalbetrag

25. November
 
  • INTRASTAT: Abgabe der zusammenfassenden Meldung für Subjekte mit monatlicher Meldepflicht

2. Dezember
  • UNIEMENS: Telematische Meldung der erhaltenen Vergütungen und Beiträge des Vormonats

  • Einheitsbuch: Registrierung der Einträge des Vormonats

  • Periodische MwSt.-Abrechnung: Telematische Versendung der periodischen MwSt.-Meldung des 3. Trimesters

  • Stempelsteuern auf elektronische Rechnungen: Zahlung der Stempelsteuer auf elektronische Rechnungen für das 3. Trimester 2024, falls die zu zahlende Stempelsteuer zusammen mit der Stempelsteuer der Rechnungen des 1. und 2. Trimesters 2024 insgesamt nicht höher als Euro 5.000 ist;

  • Akontozahlungen Steuererklärung und IRAP: 2. Akontozahlung IRPEF, IVIE, IVAFE, IRES, IRAP, cedolare secca, Ersatzsteuer für Personen in den Pauschalsystemen Forfettari/Minimi

  • INPS Kaufleute und Handwerker: 2. Akontozahlung für die Überschreitung der Minimalbeträge

  • INPS Sonderverwaltung: 2. Akontozahlung für Freiberufler, welche in der INPS-Sonderverwaltung eingeschrieben sind

  • Aufwertung von Grundstücken und Beteiligungen: Erstellung/Beeidigung der Schätzung und Zahlung der 1. Rate/Gesamtbetrag der Ersatzsteuer
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater
Stabstelle Buchhaltung und Steuerberatung
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

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