08/05/2023

Steuerzahlkarten "rottamazione-quater" verlängert

Die Frist für die Einreichung des Antrags auf Teilnahme an der so genannten begünstigten Abfindung von Steuerzahlkarten ("Rottamazione-Quater") wurde offiziell bis zum 30. Juni 2023 verlängert. Betroffen davon sind alle Steuerzahlkarten, welche der Agentur der Einnahmen Riscossione, im Zeitraum 1. Januar 2000 bis 30. Juni 2022, zugestellt wurden.

Infolgedessen wurde auch die Frist, bis zu welcher die Agenzia delle Entrate Riscossione die Beträge mitteilt, die für den Abschluss der begünstigten Abfindung fällig sind, auf den 30. September verlängert. Die Frist für die Zahlung der entsprechenden Beträge wurde auf den 31. Oktober 2023 aufgeschoben.
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater
Stabstelle Buchhaltung und Steuerberatung
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
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