14/03/2023
Vereine, EAS-Formular bis 31. März
In bestimmten Fällen ist die Präsentation des "aktualisierten" EAS-Formulars nicht erforderlich. Zum Beispiel bei Änderungen betreffend:
- der Anzahl der Mitglieder;
- der Höhe der Einkünfte aus Sponsoringaktivitäten;
- des gesetzlichen Vertreters, welcher der Agentur der Einnahmen bereits mit den Formularen AA5/6 - AA7/10 mitgeteilt wurde.
Neu gegründete Vereine müssen das Modell innerhalb von 60 Tagen nach dessen Gründung einreichen; beim Wegfallen der Voraussetzungen, die einen Verein als "nicht gewerblich" qualifizieren, muss das Modell innerhalb von 60 Tagen nach Eintritt dieses Umstandes eingereicht werden.
Pro-Loco-Vereine, Amateursportvereine die beim CONI eingetragen sind und die keine kommerziellen Tätigkeiten ausüben, Volontariatsvereine/Organisationen, die in den Registern nach dem Gesetz Nr. 266/91 eingetragen sind und nur geringfügige kommerzielle Tätigkeiten ausüben, ONLUS und Sozialgenossenschaften laut Gesetz 381/91, sind von der Pflicht der Übermittlung des Formulars EAS ausgenommen.