20/11/2024
Versicherung gegen Katastrophenereignisse
Die Prämien stehen im Verhältnis zum Risiko, wobei die Merkmale des Gebiets und die Anfälligkeit der versicherten Vermögenswerte berücksichtigt werden. Die Versicherungsgesellschaften können im Rahmen ihrer Risikotoleranz und im Einklang mit ihrer globalen Solvabilität den Abschluss von Verträgen mit Unternehmen nicht ablehnen.
SACE S.p.A. wird in der Lage sein, durch den Abschluss von Sondervereinbarungen bzw. Konventionen, das von den Versicherungsgesellschaften übernommene Risiko zu Marktbedingungen rückzuversichern.
Es sei darauf hingewiesen, dass ein Änderungsantrag vorgelegt wurde, um den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Versicherungspflicht gegen Katastrophenereignisse zu verlängern; mit der endgültigen Verabschiedung des Dekrets „Milleproroghe“ wurde jedoch keine Verlängerung vorgesehen.