20/11/2024

Versicherung gegen Katastrophenereignisse

Das MIMIT (Ministero delle Imprese e del Made in Italy) hat den Inhalt eines künftigen Dekrets über die Verpflichtung von Unternehmen zum Abschluss von Versicherungspolizzen für Schäden durch Katastrophenereignisse angekündigt. Das Haushaltsgesetz 2024 sah das Inkrafttreten der Versicherungspflicht für alle Unternehmen mit Sitz in Italien ab dem 1. Januar 2025 vor, und zwar in Bezug auf Schäden, die durch Naturkatastrophen und Katastrophenereignisse an Grundstücken, Gebäuden, Anlagen, Maschinen und industriellen und gewerbliche Ausrüstungen verursacht werden und in der Bilanz ordnungsgemäß aufscheinen.

Die Prämien stehen im Verhältnis zum Risiko, wobei die Merkmale des Gebiets und die Anfälligkeit der versicherten Vermögenswerte berücksichtigt werden. Die Versicherungsgesellschaften können im Rahmen ihrer Risikotoleranz und im Einklang mit ihrer globalen Solvabilität den Abschluss von Verträgen mit Unternehmen nicht ablehnen.

SACE S.p.A. wird in der Lage sein, durch den Abschluss von Sondervereinbarungen bzw. Konventionen, das von den Versicherungsgesellschaften übernommene Risiko zu Marktbedingungen rückzuversichern.

Es sei darauf hingewiesen, dass ein Änderungsantrag vorgelegt wurde, um den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Versicherungspflicht gegen Katastrophenereignisse zu verlängern; mit der endgültigen Verabschiedung des Dekrets „Milleproroghe“ wurde jedoch keine Verlängerung vorgesehen.
 
 
 
 
 
 
 
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Andrea Pircher

Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater
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