Verwalterentschädigung und "erweitertes Kassenprinzip“
Die bis zum 12. Januar 2024 ausgezahlten Verwalterentschädigungen für das Steuerjahr 2023 sind Teil des Einkommens der Verwaltungsratsmitglieder für das Jahr 2023 und können von der auszahlenden Gesellschaft aufgrund des "erweiterten Kassenprinzips" im Steuerjahr 2023 abgezogen werden.
Das erweiterte Kassenprinzip gilt nicht, wenn der Verwalter einer Gesellschaft (mit einer MwSt.-Nummer) selbständig tätig ist und eine Rechnung ausstellt.
Die Regelung zur Transparenz öffentlicher Zuwendungen sieht vor, dass Unternehmen bis zum 30. Juni eines jeden Jahres ihrer Informationspflicht über die im Vorjahr erhaltenen öffentlichen Beiträge und Zuwendungen nachkommen müssen.
Wie bereits berichtet, können Unternehmen in Südtirol, die territoriale Kollektivverträge oder Betriebsabkommen anwenden und dabei zusätzliche wirtschaftliche Leistungen für ihre Mitarbeitenden vorsehen, ab 2025 von einem reduzierten IRAP-Steuersatz ...
Abweichend von der Höchstgrenze für die Verwendung von Bargeld können Einzelhändler und Reisebüros Einkäufe ausländischer Touristen, die ihren Wohnsitz nicht in Italien haben, bis zu einem Betrag von Euro 15.000 in bar abrechnen.