12/12/2024

Verwalterentschädigung und "erweitertes Kassenprinzip“

Die bis zum 12. Januar 2025 ausgezahlten Verwalterentschädigungen/Vergütungen für Geschäftsführer für das Steuerjahr 2024 sind Teil des Einkommens für das Jahr 2024 und können von der auszahlenden Gesellschaft aufgrund des "erweiterten Kassenprinzips" im Steuerjahr 2024 abgezogen werden. Das erweiterte Kassenprinzip gilt nicht, wenn der Verwalter einer Gesellschaft (mit einer MwSt.-Nummer) selbständig tätig ist und eine Rechnung an die Gesellschaft ausstellt.
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Buchhaltung und Steuerberatung
Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater, Stabstelle
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

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