26/09/2023

Videoüberwachung im Betrieb: Wie geht das?

Wer videoüberwacht wird, muss darüber informiert werden. Methoden, Zweck und Dauer der Verarbeitung der Daten sind bekanntzugeben. Die Informationen sind vor dem videoüberwachten Bereich auf Schildern und in der Datenschutzbelehrung anzubringen.

Die Videoüberwachung in Unternehmen stellt - im Zusammenhang mit dem Datenschutz - ein heikles Thema dar. Die datenschutzrechtlichen Anforderungen im Zuge einer Videoüberwachung im Betrieb sind zwingend zu beachten und umzusetzen, damit eine beabsichtigte Videoüberwachung im Sinne der DSGVO zulässig ist.

Bei der Installation eines Videoüberwachungssystems sind neben den Datenschutzbestimmungen auch die zivil- und strafrechtlichen Vorschriften zum unrechtmäßigen Eingriff in die Privatsphäre bzw. zur Kontrolle von Arbeitnehmern einzuhalten.

Zudem muss vor dem Anbringen einer Videoüberwachungsanlage mittels Hinterlegung eines „Antrags um Genehmigung der Installation von Audio-/Videoüberwachungsanlagen“ beim Arbeitsinspektorat der Provinz die diesbezügliche Genehmigung eingeholt werden.

 
 
 
 
 
 
 
 
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Lisa Baumgartner

Rechtsberatung
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