09/11/2023

Elektronische Tageseinnahmen: Aufforderungen zur Regularisierung

Eine neue Mitteilung der Agentur der Einnahmen zielt darauf ab, die spontane Einhaltung der Vorschriften bei jenen Steuerpflichtigen im Besitzt einer MwSt. Nummer zu fördern, bei denen Differenzen zwischen dem Gesamtbetrag der täglich mit elektronischen Zahlungsmitteln getätigten Umsätze und dem Gesamtbetrag der übermittelten elektronischen Rechnungen und elektronischen Tageseinnahmen festgestellt werden. Die Mitteilung wird an das digitale Domizil der einzelnen Steuerpflichtigen gesandet und kann auch im so genannten "cassetto fiscale" und auf der Webseite bei "Fatture e corrispettivi", im Abschnitt "Consultazione", Bereich "Fatture elettroniche e altri dati Iva" eingesehen werden.

Die Steuerpflichtigen können auch etwaige Fehler oder Versäumnisse durch den sogenannte „ravvedimento operoso“ berichten. Insbesondere sieht das Gesetztesdekret "Energia" die Möglichkeit vor Verstöße bis zum 15. Dezember 2023 mittels eines "ravvedimento" zu berichtigen, auch wenn diese bereits bis zum 31. Oktober 2023 festgestellt wurden (sofern sie zum Zeitpunkt der Berichtigung nicht Gegenstand eines Anfechtungsbescheids sind), und zwar in Bezug auf:
  • nicht/rechtzeitige Speicherung oder Übermittlung der Tageseinnahmen;
  • Speicherung/Übermittlung von Tageseinnahmen mit unvollständigen oder unwahren Daten;
  • Unterlassung der Ausstellung von Quittungen/Steuerbelege/ddt;
  • Ausstellung von Quittungen/Steuerbelege/ddt mit einem geringeren Betrag als den tatsächlichen.

Die Regularisierung betrifft Verstöße, welche im Zeitraum 1. Januar 2022 - 30. Juni 2023 begangen wurden. Neu ist die Ausdehnung der Regularisierung auf Personen, gegen die der Verstoß bereits festgestellt wurde oder durch eine Mitteilung bis zum 31. Oktober 2023 festgestellt wird, welche sonst gemäß ex Artikel 13, Absatz 1, Buchstabe b-quater des Gesetzesdekrets 472/97 ausgeschlossen waren. Diese Personen dürfen zum Zeitpunkt des Abschlusses des sogenannten „ravvedimento“, welcher innerhalb 15. Dezember 2023 geschehen soll, noch keine Anfechtungserklärung erhalten haben.

Die Richtigstellung mittels den sogenannten „ravvedimento“ wird bei der Berechnung der vier Verstöße innerhalb des Fünfjahreszeitraums, die für die weitere Anwendung der zusätzlichen Sanktion und der Aussetzung der Tätigkeit ausschlaggebend sind, nicht berücksichtigt.
 
 
 
 
 
 
 
Teilen. Empfehle diese News deinen Freunden weiter.
 
 
 

Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater
Stabstelle Buchhaltung und Steuerberatung
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

Das könnte Sie auch interessieren
 

30/11/2023

Steuerfälligkeiten im Dezember

Mehrwertsteuersubjekte dürfen das Einzahlungsformular F24 ausschließlich in telematischer Form vorlegen. Privatpersonen ohne MwSt.-Nummer hingegen, können das Einzahlungsformular F24 noch in Papierform einreichen, sofern keine Verrechnungen mit ...
 
 

16/11/2023

ISTAT-Fragebögen und Auskunftspflicht

Es kommt sehr häufig vor, dass Unternehmen aufgefordert werden, sich an Erhebungen vom ISTAT (oder anderer vom Nationalen Statistischen System anerkannte Einrichtungen) zu beteiligen, indem sie Fragebögen online ausfüllen. Es ist wichtig, zwischen ...
 
 

13/11/2023

Register der wirtschaftlichen Eigentümer, Mitteilung im Dezember

Das Register der wirtschaftlichen Eigentümer ist für die Versendung der Mitteilungen über die wirtschaftlichen Eigentümer von Gesellschaften mit Rechtspersönlichkeit (GmbH, AG, KGaA und Genossenschaften), von juristischen Personen des Privatrechts, ...
 
 

07/11/2023

Fristen für Steuerguthaben und Tax Credit

Mit dem „Decreto-legge proroga“ wird die Frist für die Inanspruchnahme der Steuerguthaben für Strom und Gas für das 1. und 2.Quartal 2023 vorverlegt: Die Verrechnung muss nicht mehr bis zum 31. Dezember 2023, sondern bis zum 16 ...
 
 
 
Kontaktiere uns