14/10/2024
Förderungen und Investitionen für Kleinunternehmen: ein Überblick
Was Unternehmen wissen sollten
- Die Anträge sind vor Beginn der Investition einzureichen.
- Sie können vom 4. November 2024 bis zum 28. Februar 2025 online über den entsprechenden E-Government-Service der Landesverwaltung auf myCivis mithilfe der digitalen Identität SPID gestellt werden.
- Zulässig sind Investitionen mit einem Mindestbetrag von 15.000 Euro und einem Höchstbetrag von 500.000 Euro.
- Nach Bewertung der Anträge wird eine Rangordnung erstellt. Die Investitionsvorhaben werden in der Reihenfolge der Rangordnung so lange gefördert, bis die zur Verfügung stehenden Finanzmittel erschöpft sind.
Was wird gefördert
Der Landeswettbewerb fördert 20 Prozent der Ausgaben für Investitionen in bewegliche Güter,
- die zur Errichtung einer neuen Betriebsstätte,
- zur Erweiterung einer bestehenden Betriebstätte,
- zur Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte durch neue zusätzliche Produkte oder
- zu einer grundlegenden Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte getätigt werden.
Gefördert werden die im Jahr 2025 getätigten Investitionen in
- Einrichtungen,
- Hardware,
- Software,
- Maschinen,
- Arbeitsfahrzeuge,
- Geräte,
- Sonderfahrzeuge,
- Fahrzeuge zur Personenbeförderung sofern sie von Handelsagenten, Vertretern oder Taxi- und Mietwagenunternehmern angeschafft werden.
- Fahrzeuge für den Warentransport, die von Unternehmen angekauft werden, die Handel auf öffentlichen Flächen ausüben oder Lebensmittel und Getränke für den Automatenverkauf verteilen.
Das Bewertungssystem
Die Bewertung des Antrages erfolgt mittels Punktesystem mit einer maximalen Zuweisung von 120 Punkten mittels Angabe folgender Schwerpunkte:
30 Punkte
- Frauenunternehmen oder „neues Unternehmen“
- Nachhaltigkeit
- bestehender Lehrvertrag im Sinne des Landesgesetzes vom 4. Juli 2012, Nr. 12 (Ordnung der Lehrlingsausbildung), in geltender Fassung
- Einzelhandelstätigkeit mit festem Standort in Vierteln oder peripheren Zonen, die keine historischen oder städtischen Zentren umfassen, von Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern umfassen oder Handelsbetriebe, die einen „Nahversorgungsdienst“ ausüben
15 Punkte
- Strukturschwäche
- Nutzung bestehender Baukubatur
- zu Förderungen für Forschungs- und Entwicklungsprojekte genehmigt in den letzten fünf Jahren
- Zertifizierung „audit familieundberuf“ oder Zertifizierung Geschlechtergleichheit UNI PdR 125:2022
10 Punkte
- ISO-Zertifizierung, SOA-Zertifizierung oder andere Qualitätszertifizierung, die sich auf den Produktionsprozess bezieht,
- formalisierte Kooperation mit anderen Unternehmen (registrierter Kooperationsvertrag, Netzverträge),
- Legalitätsrating, Südtirol Rating - Stufe A, B oder C, und gleichwertige,
- Meister- und Handelsfachwirt-Diplom oder Diplom eines mindestens dreijährigen Universitäts- oder Fachhochschulstudiums,
- Maßnahmen zur Abfallvermeidung
0 Punkte
- Investitionsvorhaben von Unternehmen, denen Beihilfen gemäß Beschlüssen der Landesregierung Nr. 905 vom 17. Oktober 2023 und Nr. 224 vom 14. März 2023 gewährt wurden.