16/11/2023

ISTAT-Fragebögen und Auskunftspflicht

Es kommt sehr häufig vor, dass Unternehmen aufgefordert werden, sich an Erhebungen vom ISTAT (oder anderer vom Nationalen Statistischen System anerkannte Einrichtungen) zu beteiligen, indem sie Fragebögen online ausfüllen. Es ist wichtig, zwischen obligatorischen und fakultativen Erhebungen zu unterscheiden, da im Falle eines Verstoßes bei Erhebungen mit Auskunftspflicht, hohe Verwaltungsstrafen verhängt werden können: Bei Nichtteilnahme oder Unvollständigkeit drohen Strafen von mindestens Euro 516 bis maximal Euro 5.164.

Außerdem gibt es keine Möglichkeit, das Versäumnis zu korrigieren, wenn die Frist für die Auskunftspflicht abgelaufen ist. Es wird daher empfohlen sein PEC-Postfach regelmäßig zu kontrollieren, um bei Anfragen, Informationen und Mahnungen zur Auskunftspflicht rechtzeitig Einsicht nehmen und gegebenenfalls eventuellen Zugangsdaten zu den Portalen abrufen zu können.
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater
Stabstelle Buchhaltung und Steuerberatung
Sitz: Bozen
 
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