Arbeitnehmervertretung für Arbeitsschutz

 

DEGrundkurs Sicherheitssprecherhds Bozen18.10.2023 - 26.10.2023

laut GvD. 81/2008 Art. 37 und Art. 47-50 und Kollektivverträge

Termine: 18.+19.+25.+26.10.2023> - Grundsätze des gemeinschaftlichen und nationalen Rechts;
- allgemeine und spezifische Gesetzgebung im Bereich der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz;
- betroffene Personen und entsprechende Pflichten;
- Definition und Ermittlung der Risikofaktoren;
- Risikobewertung;
- Ermittlung der technischen, organisatorischen und verfahrensbezogenen Arbeitsschutzmaßnahmen;
- rechtliche Aspekte der Tätigkeit des Sicherheitssprechers;
- Kenntnisse aus der Kommunikationstechnik
 
Bereich: Arbeitssicherheit
Zielgruppe: gewählte Arbeitnehmervertretung für Arbeitsschutz (dabei darf es sich nicht um den Arbeitgeber handeln). Der Arbeitgeber muss seine Arbeitnehmer darüber informieren, dass sie ihren eigenen Arbeitnehmervertreter für Arbeitsschutz (Sicherheitssprecher) ernennen können. Wird aus den Reihen der Belegschaft kein Sicherheitssprecher ernannt, setzen die Sozialpartner einen territorialen Arbeitnehmervertreter für Sicherheit ein. Für den betriebsinternen Sicherheitssprecher ist eine 32-stündige Schulung vorgesehen. Der Name des betriebsintern gewählten Sicherheitssprechers muss der Unfallversicherungsanstalt INAIL mitgeteilt werden.
Datum: 18. Oktober 2023 - 26. Oktober 2023
Uhrzeit: 08:30 - 17:30
Ort: hds Bozen
Dauer: 4,0 Tag/e
Sprache: Deutsch
Referent: Weißes Kreuz .;Vival.institute .;Securexpert .
Teilnahmegebühr für hds-Mitglieder: 365,00€ zzgl. 22% MwSt
Teilnahmegebühr für EbK-Mitglieder: 259,00€ zzgl. 22% MwSt
Teilnahmegebühr für hds- und EbK-Mitglieder: 133,00€ zzgl. 22% MwSt
Teilnahmegebühr für Nichtmitglieder: 491,00€ zzgl. 22% MwSt
 
 
 
 
 

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