13/03/2023

Mehrwertsteuerguthaben, Regeln für die Kompensierung

Die Nutzung der Mehrwertsteuerguthaben durch Verrechnung über das Formular F24 ist wie folgt geregelt:

  • Beträge über 5.000: können ab dem zehnten Tag nach dem Tag der elektronischen Einreichung der jährlichen Mehrwertsteuererklärung erfolgen und müssen durch einen „Bestätigungsvermerk" (visto di conformità) bestätigt werden;
  • Beträge unter 5.000: können ab dem 1. Januar frei verrechnet werden, ohne dass die jährliche Mehrwertsteuererklärung vorher elektronisch eingereicht werden muss.
Diese Vorschriften betreffen die "horizontalen" Verrechnungen (Verrechnungen mit anderen Steuern oder anderen Beiträgen). "Vertikale" Verrechnungen (Verrechnungen von Mehrwertsteuer mit Mehrwertsteuer), können auch dann durchgeführt werden, wenn die oben genannten Schwellenwerte überschritten werden.

Für Steuerpflichtige, die die ISA-Bonusregelung in Anspruch nehmen können oder für Start-up innovative gelten besondere Regeln.

Es ist darauf zu achten, dass die Möglichkeit der Verrechnung von Steuerguthaben verboten ist, wenn der Steuerzahler überfällige Steuerzahlkarten von mehr als 1.500 Euro hat. Das Guthaben muss in diesem Fall zuerst zur Zahlung der offenen Steuerzahlkarten verwendet werden.
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Dott. Andrea Pircher

Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
Stabstelle Buchhaltung und Steuerberatung
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

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