21/10/2024

Videoüberwachung im Betrieb: Das gilt es zu beachten


Meist wird sie aus Sicherheitsgründen oder zum Vorbeugen von Diebstählen installiert. Doch welche Regeln gilt es beim Installieren einer Videoüberwachungsanlage in einem Geschäft oder einem Betrieb für den Datenschutzgeber einzuhalten? Die Experten des Bereichs Rechtsberatung fassen zusammen, was es zu beachten gibt.


1. Betriebe mit Mitarbeiter

Wer Arbeitnehmer beschäftigt, muss einen Antrag an das Arbeitsinspektorat stellen und dadurch eine Genehmigung einholen. Erst nach erteilter Genehmigung darf die betreffende Anlage angebracht werden.


2. Die geeignete Beschilderung
Personen, die sich in der videoüberwachten Zone aufhalten oder dort arbeiten, sind über das Vorhandensein einer Videoüberwachung zu informieren. Dies beinhaltet u. a. auch die Information zu den Methoden, über den Zweck und der Dauer der Verarbeitung der Daten. Genannte Informationen sind vor dem videoüberwachten Bereich auf Schildern anzubringen und müssen aus der ausgehängten Datenschutzbelehrung hervorgehen.


3. Wer die Aufnahmen anschauen darf
Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen sind zwingend zu beachten und einzuhalten. Des Weiteren sind die zivil- und strafrechtlichen Vorschriften zum unrechtmäßigen Eingriff in die Privatsphäre (auch jener der eigenen Mitarbeiter) einzuhalten.
Keinesfalls darf ein Missbrauch der Aufnahmen stattfinden. Die Videoaufnahmen dürfen ausschließlich von den Behörden und von den dafür schriftlich ernannten Personen angeschaut und ausgewertet werden. Im Normalfall dürfen die Aufnahmen für höchstens 24 Stunden aufbewahrt werden. Längere Aufbewahrungsfristen müssen aus der Genehmigung hervorgehen.


4. Dafür sind Strafen vorgesehen
Bei Nichteinhaltung der Bestimmungen zur Videoüberwachung können Geldbußen und Strafen verhängt werden. Dies gilt sowohl bei Anbringung der Anlage ohne Genehmigung des Arbeitsinspektorats als auch bei Nicht-Einhaltung bzw. Verletzung der vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Aufnahmen, etwa wenn falls nicht autorisierte Personen Zugang zu den Aufnahmen erhalten.
 
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Lisa Baumgartner

Rechtsberatung
Mitarbeiterin
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 423
E-Mail:
 
 
 
 
 

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