Bilaterale Körperschaft (EbK)

Eine konkrete Hilfestellung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer


Die Bilaterale Körperschaft für den Tertiärsektor fördert gemeinsame Interessen der Arbeitnehmer und Unternehmer im Handel und in den Dienstleistungen. Sie bietet eine Reihe von konkreten Serviceleistungen in verschiedenen Bereichen an:
  • Gestaltung und Förderung des Lehrlingswesens
  • Förderung der Weiterbildung
  • Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • Einkommensunterstützende Maßnahmen und Firmenprämien

Die Körperschaft ist vom gesamtstaatlichen Kollektivvertrag vorgesehen. Sie wurde im Jahr 2000 von den Gewerkschaftsorganisationen gemeinsam mit dem hds gegründet und wird von denselben paritätisch geführt.

In den Genuss der Leistungen kommen alle Betriebe und Angestellte, die den gesamtstaatlichen Kollektivvertrag des Tertiärsektors anwenden und die Beiträge der Bilateralen Körperschaft sowie jene von Ascom/Co.ve.l.co seit mindestens sechs Monaten ordnungsgemäß eingezahlt haben. In Südtirol sind davon etwa 3000 Betriebe betroffen.

Mehr Infos zur Bilateralen Körperschaft und dem gesamten Dienstleistungsangebot unter ebk.bz.it.



Ein Thema des Bereichs Recht und Gewerkschaften im hds und der hdsweiterbildung
 
 
 
 
 
 
 
 

 
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