19/01/2023

"Milleproroghe": Verlängerung Verluste des Gesellschaftskapitals und Sportreform

Zu den Bestimmungen des Gesetzesdekretes "Milleproroghe" gehören insbesondere
  • die Verschiebung auf den 1. Juli 2023 des Inkrafttretens der Bestimmungen der "Sportreform";
  • die Verschiebung der Frist für die Einreichung der IMU-Erklärung 2021 auf den 30. Juni 2023;
  • die Verschiebung bis zum 31. Dezember 2023 des Verbots der elektronischen Rechnungsstellung im Gesundheitsbereich;
  • die Verlängerung der Unanwendbarkeit der Bestimmungen des Zivilgesetzbuches für Verluste des Gesellschaftskapitals und dessen Herabsetzung unter das gesetzliche Minimum (betreffend Verluste Geschäftsjahr 2022).
 
 
 
 
 
 
 
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