19/01/2023
"Milleproroghe": Verlängerung Verluste des Gesellschaftskapitals und Sportreform
- die Verschiebung auf den 1. Juli 2023 des Inkrafttretens der Bestimmungen der "Sportreform";
- die Verschiebung der Frist für die Einreichung der IMU-Erklärung 2021 auf den 30. Juni 2023;
- die Verschiebung bis zum 31. Dezember 2023 des Verbots der elektronischen Rechnungsstellung im Gesundheitsbereich;
- die Verlängerung der Unanwendbarkeit der Bestimmungen des Zivilgesetzbuches für Verluste des Gesellschaftskapitals und dessen Herabsetzung unter das gesetzliche Minimum (betreffend Verluste Geschäftsjahr 2022).