09/06/2022

Beitrag für Tanzlokale und Diskotheken ab 6. Juni

Die Modalitäten und Fristen für die Beantragung des Verlustbeitrages zugunsten "geschlossener wirtschaftlicher Tätigkeiten" wurden festgelegt: Die Begünstigten des Beitrages sind Einrichtungen die ihre MwSt.-Position vor dem 27. Januar 2022 eröffnet haben, zu diesem Zeitpunkt vorwiegend die Tätigkeit Diskothek/Tanzlokal/Nachtclubs oder Ähnliches (ATECO 93.29.10) ausgeübt haben und aufgrund der Bestimmungen zur Eindämmung der Covid-19-Epidemie geschlossen wurden.

Der Antrag kann vom 6. Juni 2022 bis zum 20. Juni 2022 ausschließlich elektronisch über die Anwendung des "desktop telematico" oder des speziellen Webservice im persönlichen Bereich des Portals "Fatture e Corrispettivi", durch den Antragsteller selbst oder einen beauftragten Intermediär, eingereicht werden. Der Beitrag (max. 25.000 Euro) wird durch Überweisung auf das im Antrag angegebene Bankkonto gewährt.
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater
Stabstelle Buchhaltung und Steuerberatung
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

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