14/09/2022
Brandschutzregister 2/4: Die monatlichen Selbstkontrollen
Ab 4. Oktober gelten neue Regeln für Südtirols Betriebe
Wie bereits bei den jährlichen Kontrollen, ist bei den monatlichen Kontrollen keine Notwendigkeit eines Experten vorgesehen. Zu beachten sind dabei folgende Selbstkontrollen:
- Begehbarkeit der Fluchtwege (müssen frei sein)
- Keine Lagerung entzündlicher Materialien unter den Treppen und entlang der Fluchtwege
- Nutzbarkeit der Notausgänge während der Arbeitszeit (diese Kontrolle muss täglich erfolgen) Wirksamkeit der Vorrichtungen zur Öffnung der Notausgänge (z.B. Panikbügel)
- Öffnung/Schließung der Brandschutztüren (diese dürfen nicht mit Holzkeilen od. ähnlichen Systemen offengehalten werden) kontrollieren - Guter Zustand der Brandschutztüren und der Selbstschließvorrichtungen (Federn und anderes)
- Leichte Zugänglichkeit:
- der Brandschutzeinrichtungen
- der Verteilerkasten der Elektroanlage
- der Bereiche für die Einsatzfahrzeuge
- des sicheren Platzes (Sammelplatz in Notfällen)
- Stabiler Stand und Sicherheitsabstand der Elektroöfen, Kochern und anderer Wärme ausstrahlender Geräte zu brennbaren Materialien
- Überwachung der Feuerlöscher (Beschilderung – Sichtbarkeit – Zugänglichkeit)
- Keine Lagerung entflammbarer und brennbarer Produkte im Raum des Hauptelektroverteilers und der Elektrokästen
Kontrollieren Sie, ob folgende Punkte für Ihren Betrieb zutreffen:
- Leichte Zugänglichkeit:
- der Brandmeldezentrale
- der Entnahmepunkte des Löschwassers (Über- und Unterflurhydranten, Wasserspeicher)
- Wirksamkeit und Zustand der Notbeleuchtung
- Überwachung der Brandmeldeanlage (vorhanden – gut fixiert – LED aktiv)
- Guter Zustand der Brandmeldetaster (Alarmknöpfe) – (Beschilderung - nicht beschädigt)
- Überwachung der Haspeln und Hydranten (Beschilderung – Vollständigkeit – keine Altersmängel)
- Überwachung der Sprinkleranlage (Vorhandensein Wasseraustrittsdüsen, Beschädigung, frei von Hindernissen)
- Überwachung der automatischen Gaslöschanlage
- Kontrolle der Belüftungsöffnungen:
- In Bereichen, in denen entzündbare feste oder flüssige Stoffe verwendet oder gelagert werden
- In Bereichen, in denen entzündbare gasförmige Stoffe verwendet oder gelagert werden
- In Bereichen, in denen mit freien Flammen gearbeitet wird oder Öfen verwendet werden
- In Bereichen, in denen eine Batterieladestation vorhanden ist