28/09/2022
Brandschutzregister 4/4: Die periodischen Expertenkontrollen
Ab 4. Oktober gelten neue Regeln für Südtirols Betriebe
Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass alle Geräte und Anlagen zur Brandverhütung und zum Brandschutz, die im Betrieb vorhanden sind, regelmäßig gemäß den nachstehenden Intervallen durch eine Expertenfirma kontrolliert werden.
FEUERLÖSCHER
Siehe UNI-Norm 9994:
- Halbjährliche Sichtkontrolle aller Löschgeräte von einer autorisierten Fachfirma;
- sowie Kontrolle des Höchstalters von 18 Jahre der Feuerlöscher
- Revision der Feuerlöscher mit Erneuerung der Füllung:
- Pulver alle 36 Monate,
- Wasser oder Schaum alle 18 Monate,
- CO2 alle 60 Monate,
- Abnahme der Feuerlöscherflasche alle 6 Jahre
Um das unverzügliche Löschen eines Feuers zu ermöglichen, müssen Feuerlöscher mit einer Mindestlöschkapazität von mindestens 13 A und einer Mindestladung von mindestens 6 kg oder 6 Litern in einer Anzahl installiert werden, die eine maximale Entfernung von bis zu 30 m gewährleistet.
Bitte beachten: Pro Etage mindestens einen Feuerlöscher und mindestens alle 30 m in einer Ebene.
HYDRANTEN
Halbjährliche Funktionskontrolle durch Expertenfirma der Schläuche, Lanzen und Verschleißteile.
ORTSFESTE AUTOMATISCHE BRANDMELDEANLAGEN UND HANDFEUERMELDER
Siehe Bestimmungen der UNI-Norm 9795 zum Anlagenbetrieb: Periodische halbjährliche Inspektionen. Wir verweisen auf die Gebrauchsanweisung, denn es könnte auch eine jährliche Inspektion durch eine Expertenfirma ausreichend sein.
ORTSFESTE AUTOMATISCHE LÖSCHANLAGEN (SPRINKLERANLAGEN)
Siehe Bestimmungen der UNI-Norm 9489 zum Anlagenbetrieb:
- Periodische halbjährliche Inspektionen;
- Jährlicher Test der Wasserzuführung;
- Generalrevision, wenn deren Notwendigkeit bei einer Inspektion festgestellt wird und jedenfalls mindestens alle 20 Jahre.
RAUCH- UND WÄRMEABZÜGE
Siehe Bestimmungen der UNI-Norm 9494, Art. 5.7.6: Jährliche Funktionskontrolle.
Weitere Kontrollen durch eine Expertenfirma
Anlage | Fälligkeit |
Erdungsanlage/Elektroanlage* | Laut Herstellerangaben Mindestens alle: 5 Jahre für normale Anlagen 2 Jahre für Spezialanlagen |
Elektroanlage – Autonomie der Notbeleuchtung** | Halbjährlich |
Wirksamkeit des Hauptnotausschalters der Elektroanlage (mit Überprüfung der Brandschutzklappen, Abzüge, usw.)** |
Jährlich |
Stromgenerator** | Laut Herstellerangaben, mindestens alle 6 Monate |
Blitzschutzanlage* | Laut Herstellerangaben Mindestens alle: 5 Jahre für normale Anlagen 2 Jahre für Spezialanlagen |
Heizanlage** | Jährlich |
Aufzug / Treppenlift – Instandhaltung* | Halbjährlich |
Aufzug / Treppenlift – sicherheitstechnische Überprüfung * | Laut Herstellerangaben (in Ermangelung alle 3 Jahre) |
Klimaanlage** | Laut Herstellerangaben, mindestens alle 6 Monate |
Brandschutztüren** | Laut Herstellerangaben, mindestens alle 6 Monate |
Zustand der Photovoltaikanlage** | Laut Herstellerangaben, empfohlen alle 5 Jahre |
* Kontrollen müssen von Firmen durchgeführt werden, die ins Register der Prüfer von Arbeitsmittel und/oder Aufzügen (z.B. Elektrosektor - Kolonne EE) eingetragen sind.
** Kontrollen müssen von Firmen durchgeführt werden, die in die dementsprechenden Kategorien der Handelskammer eingetragen sind.