11/03/2024

Gesetzesdekret “semplificazioni” für Steuererklärungen

Mit der Veröffentlichung des Gesetzesdekrets 1/2024 werden zahlreiche steuerliche Vorschriften rationalisiert und vereinfacht. Das Dekret führt wesentliche Neuerungen ein, darunter neue Fristen für Steuererklärungen, eine Vereinfachung der Erklärungsmodelle und die Abschaffung bestimmter Zertifizierungen, was eine deutliche Erleichterung für Steuerpflichtige und Unternehmen darstellt und auf ein effizienteres Steuersystem abzielt.

Die wichtigsten Neuerungen sind:
  • Neue Frist für die Abgabe der Steuererklärungen, die auf den 30. September des Jahres nach Ablauf des Steuerzeitraums festgelegt wurde;
  • Ab dem Jahr 2025 können die Erklärungen für die Einkommensteuer, IRAP und IRES, ab dem 1. April abgegeben werden.
  • Vereinfachung der Modelle für Einkommens-, IRAP- und MwSt-Erklärungen und Ausweitung des vereinfachten Modells für natürliche Personen und auf alle Steuerpflichtigen, welche nicht im Besitz einer MwSt. Nummer sind;
  • Abschaffung der Einkommensbescheinigung CU („certificazione unica“) für jene im Pauschalsystem („regime forfettario“) oder ein begünstigtes Besteuerungsmodus anwenden;
  • Telematisches Verfahren für die Mitteilung der Beendigung des Beauftragten für die Aufbewahrung der Buchhaltungsunterlagen;
  • Umstrukturierung der Indexe ISA (indici sintetici affidabilità);
  • Änderung der Fristen für die Zahlung der Steuerraten und eine voraussichtliche weitere Rate mit Fälligkeit 16. Dezember;
  • Erweiterung der Mindestschwelle für die Mehrwertsteuer und die Quellensteuer auf freiberufliche Leistungen;
  • Aussetzung des Versands von Mitteilungen und Einladungen von Seiten der Agentur der Ein-nahmen (pax fiscale) für die Monate August und Dezember;
  • Ab 2024 soll die Datenübertragung der Gesundheitskosten an das System Gesundheitskarte (Sistema Tessera Sanitaria - STS) semestral erfolgen, welche von der Agentur der Einnahmen den Beitragszahlern, in die vorab ausgefüllte Steuererklärung, zur Verfügung stellen;
  • Anhebung der Schwelle für die Befreiung vom Bestätigungsvermerk, das sogenannte „visto di conformità“, für MwSt. (70.000) hingegen für IRES und IRAP (50.000).

 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater
Stabstelle Buchhaltung und Steuerberatung
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

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