12/01/2023
Haushaltsgesetz 2023: Der Elternurlaub
Die Erhöhung gilt nur für Arbeitnehmer*innen, die ihren obligatorischen Mutterschafts-/Vaterschaftsurlaub nach dem 31. Dezember 2022 beenden.
Für weitere Einzelheiten warten wir auf operative Anweisungen der INPS.
Die weiteren Bestimmungen für den Eltern- und Vaterschaftsurlaub bleiben hingegen unberührt.