21/03/2024
INPS-Sonderverwaltung, Beitragssätze 2024
- 26,07% für Freiberufler im Besitz einer MwSt. Nummer, welche in der Sonderverwaltung INPS eingetragen sind und nicht in anderen obligatorischen Rentenkassen oder als Rentner versichert sind;
- 24,00% für jene, die eine Rente beziehen oder bei anderen obligatorischen Rentenkassen versichert sind;
Mitarbeiter und gleichgestellte Personen:
- 35,03% für Personen, welche nicht in anderen obligatorischen Rentenkassen eingeschrieben sind und für welche der Zusatzbeitrag DIS-COLL gilt;
- 33,72% für Personen, welche nicht in anderen obligatorischen Rentenkassen eingeschrieben sind und für welche der Zusatzbeitrag DIS-COLL nicht gilt;
- 24,00% für Personen mit einer Rente oder einer anderen obligatorischen Rentenkasse.