13/03/2023
Mehrwertsteuerguthaben, Regeln für die Kompensierung
- Beträge über 5.000: können ab dem zehnten Tag nach dem Tag der elektronischen Einreichung der jährlichen Mehrwertsteuererklärung erfolgen und müssen durch einen „Bestätigungsvermerk" (visto di conformità) bestätigt werden;
- Beträge unter 5.000: können ab dem 1. Januar frei verrechnet werden, ohne dass die jährliche Mehrwertsteuererklärung vorher elektronisch eingereicht werden muss.
Für Steuerpflichtige, die die ISA-Bonusregelung in Anspruch nehmen können oder für Start-up innovative gelten besondere Regeln.
Es ist darauf zu achten, dass die Möglichkeit der Verrechnung von Steuerguthaben verboten ist, wenn der Steuerzahler überfällige Steuerzahlkarten von mehr als 1.500 Euro hat. Das Guthaben muss in diesem Fall zuerst zur Zahlung der offenen Steuerzahlkarten verwendet werden.