07/12/2023
Register der wirtschaftlichen Eigentümer, Mitteilung fällig
- für alle Gesellschaften mit Rechtspersönlichkeit (GmbH, AG, SAPA und Genossenschaften),
- juristische Personen des Privatrechts, die in das spezielle Register gemäß dem DPR 361/2000 eingetragen sind (Stiftungen, Vereine und andere Einrichtungen privaten Charakters)
- Trusts
Die vom Verpflichteten (z.B. dem Verwalter der Kapitalgesellschaft) digital unterschriebene Mitteilung, muss vom Verpflichteten selbst oder von einem von ihm beauftragten Intermediär elektronisch versendet werden. Die digitale Unterzeichnung kann nicht an einen Intermediär delegiert werden. Der Intermediär kann dem Verpflichteten lediglich beim Ausfüllen und Versenden der Mitteilung unterstützen. Daher benötigt jeder Verwalter einer GmbH eine digitale Unterschrift.
Jegliche Änderung der Daten und Informationen muss (auf dieselbe Weise wie oben beschrieben) innerhalb von dreißig Tagen kommuniziert werden. Die mitgeteilten Daten und Informationen müssen jährlich bestätigt werden: innerhalb von 12 Monaten ab dem Datum einer Änderung oder innerhalb 12 Monaten ab dem Datum der letzten Mitteilung. Bei Kapitalgesellschaften kann die Mitteilung gleichzeitig mit der Hinterlegung der Bilanz, mittels Beilegung des entsprechenden Aktes, erfolgen.