29/08/2022
Smartworking ab 1. September neu geregelt
Für Arbeitsverhältnisse in Smartworking sei es für Neueinstellungen als auch für bestehende Arbeitsverhältnisse, sind ab dem 1. September 2022 folgende Verpflichtungen vorgesehen:
- eine schriftliche, individuelle Vereinbarung für Smartworking zusätzlich zum Arbeitsvertrag
- die Meldung an das Arbeitsministerium über das Portal „Cliclavoro“ innerhalb fünf Tage ab Anwendung der Vereinbarung (die vereinfachte Form der Ausnahmesituation wurde mit dem sog. „Decreto Semplificazioni“ bestätigt) – In der ersten Phase kann diese Meldung innerhalb 1. November 2022 durchgeführt werden.
Die Berater des Bereichs Lohnbuchhaltung und Arbeitsrecht stehen den Kunden für die Ausarbeitung der Zusatzvereinbarungen und für die Meldung an das Ministerium zur Verfügung.