Unternehmen, die gefährliche Sonderabfälle erzeugen, sind verpflichtet, die MUD-Erklärung innerhalb 21. Mai 2022 einzureichen. Von der Pflicht betroffen sind Betriebe, die Abfälle professionell verwerten oder beseitigen und sie gewerbsmäßig sammeln und befördern. Ebenso vorgesehen ist sie für Händler und Vermittler von Abfällen, Unternehmen und Körperschaften, die gefährliche Abfälle erzeugen.
Die hds Servicegenossenschaft unterstützt Unternehmen beim Ausfüllen und Versenden der MUD-Erklärung.
Nach der Bestimmung des Unterabschnitts §1.8.3.1 der ADR-Bestimmung müssen Unternehmen, die gefährliche Güter oder Abfälle versenden (ADR 1.4.2.1 - ABSENDER), ab dem 1. Januar 2023 einen oder mehrere Gefahrgutbeauftragte ernennen. Von dieser ...
Mit 1. Jänner 2023 ist es Pflicht, Verpackungen im Sinne der Nachhaltigkeit und Verbraucherinformation nach den neuen Richtlinien zu kennzeichnen (Ges. Dekret Nr. 116/2020). Die Sammlung, die Wiederverwendung, die Verwertung und das Recycling der ...
Der letzte Artikel über die Neuerungen zum Brandschutzregister, die Südtirols Betriebe laut einem neuen Ministerialdekret ab dem 4. Oktober 2022 zu berücksichtigen haben, befasst sich mit den Kontrollen, die von Experten durchgeführt werden müssen ...
Die Kontrollen, die jährlich durchzuführen sind, aber zu denen es keine Experten braucht stehen im Mittelpunkt des 3. Fachbeitrages über die Neuerungen zum Brandschutzregister. Die hds Servicegenossenschaft informiert in 4 Fachbeiträgen über alle ...