Vorgesetzte müssen zusätzlich zu der Grund- und Spezialisierungsschulung Arbeitssicherheit für Arbeitnehmer, einen zusätzlichen Kurs besuchen. Vorgesetzter ist, wer im Rahmen seiner Funktion die Arbeitstätigkeit überwacht und die Einhaltung der erteilten Anweisungen garantiert, indem er die korrekte Ausführung der Arbeiten durch die Arbeitnehmer überprüft und im Rahmen seiner Funktion selbst Entscheidungen trifft. Vorgesetzte müssen zusätzlich zur Grundausbildung für Arbeitnehmer auch eine eigene achtstündige Ausbildung absolvieren, in der für alle Risikoklassen dieselben Inhalte behandelt werden. Bei einer Neueinstellung muss die Schulung vor Beginn des Arbeitsverhältnisses erfolgen bzw. innerhalb von 60 Tagen ab der Einstellung abgeschlossen sein.
Wo und wann? Am 20. Mai 2025 von 8.30 Uhr bis 17.30 Uhr im hds Bozen.
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