09/04/2025
Wiederzulassung “rottamazione-quater”
Die Wiederzulassung betrifft jene Schulden, welche im ursprünglichen Antrag „rottamazione-quater“ enthalten sind:
- Für eine oder mehrere fällige Raten bis zum 31. Dezember 2024, welche nicht gezahlt worden sind;
- Für mindestens eine fällige Rate bis zum 31. Dezember 2024, wofür die Zahlung verspätet (d.h. nach der 5-tägigen „Toleranz“) oder für einen geringeren als den fälligen Betrag, geleistet wurde.
- Der Antrag kann über den reservierten Bereich oder den öffentlichen Bereich des Portals des Einzugdienstes gestellt werden.
Bitte beachten Sie folgendes:
- Mit der Antragstellung bewirken Sie für den Einzugsdienst den Ausschluss der Einleitung neuer Vollstreckungsmaßnahmen und der Eintragung neuer verwaltungsmäßiger Sperren/Stilllegungen sowie die Aussetzung bereits laufender Verfahren;
- Im Falle der geförderten Bestimmungen von Beitragsschulden wird man nicht als säumig betrachtet, und somit besteht die Möglichkeit, die Ausstellung der DURC zu erhalten.